Wahl-Insider

SP-Klage: Kurz muss sich äußern

12.09.2017

Das Gericht hat eine Fristenverlängerung für Kurz abgelehnt. Der muss sich jetzt erklären.

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© APA/GEORG HOCHMUTH
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Die SPÖ hat – wie berichtet – eine Klage gegen Sebastian Kurz beim Handelsgericht Wien eingebracht. Dieser hatte in seinem ORF-Sommergespräch insinuiert, dass der Industrielle Hans-Peter Haselsteiner der SPÖ 100.000 Euro „gespendet“ habe. Haselsteiner dementierte. Die SPÖ klagte. Die Anwälte von Kurz wollten nun – wie in dieser Kolumne berichtet – eine Fristverlängerung erreichen, bis sie mit Kurz beraten könnten.

Gericht: »Fünf Tage ist
ausreichend«

Das Handelsgericht Wien hat nun – in einem ÖSTERREICH vorliegenden Schreiben – „den Antrag auf Fristerstreckung abgelehnt“. Die ursprünglich eingeräumten fünf Tage – bis sich die Anwälte von Kurz, Suppan Spiegl/Zeller, äußern – sei „ausreichend“.

Streitwert 19.600 Euro. Die Roten – vertreten durch Freimüller, Obereder und Pilz – klagen den VP-Chef auf Widerruf und 19.600 Euro. Die Frist für Kurz endete bereits am Montag. Seine Anwälte müssen dem Gericht nun vorlegen, wie sie den Vorwurf der Spende belegen wollen. Die SPÖ will eine rasche Entscheidung vor der Wahl.

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