Aufreger in TV-Debatte

Todesstrafen-Sager: So rechtfertigt sich Hofer

21.09.2017

FPÖ-Politiker behauptete im TV-Duell, EU-Staaten könnten Todesstrafe einführen.

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© APA/GEORG HOCHMUTH
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Im ersten ORF-Duell zur Nationalratswahl sind FPÖ und Grüne aufeinandergetroffen - und auch aneinandergeraten. Rasante Themenwechsel machten es dabei schwer, der Konfrontation inhaltlich zu folgen. Für die Grünen stellte sich Spitzenkandidatin Ulrike Lunacek dem Duell, bei den Freiheitlichen schickte Heinz-Christian Strache seinen Stellvertreter, den blauen Listenzweiten Norbert Hofer.

Lunacek warnte Hofer davor, die Europäische Menschenrechtskonvention infrage zu stellen. Diese sei Grundlage für die Mitgliedschaft in der Europäischen Union und würden den Austritt aus der EU bedeuten. Hofer verteidigte die von der FPÖ geforderte Evaluierung damit, dass die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) nicht mehr zeitgemäß sei, weil sie aus den 50er-Jahren stamme und noch die Todesstrafe enthalte. Stattdessen sollte in einer "Österreichischen Menschenrechtskonvention" das "Recht auf die eigene Heimat" festgeschrieben werden, so Hofer.

Experte widerspricht

Diese Aussage des FPÖ-Politikers, wonach die EMRK den europäischen Staaten ermöglichen würde, „die Todesstrafe umzusetzen“ sorgte vor allem in den sozialen Medien für jede Menge Aufregung. Wie der „Standard“ recherchierte, ist die Behauptung des Freiheitlichen aber falsch. Die Konvention wurde 1950 unterzeichnet und trat dann drei Jahre später in Kraft. Damals enthielt die EMRK tatsächlich kein Verbot des Vollzugs einer Todesstrafe.

Allerdings wurde das Verbot der Todesstrafe später in Zusatzprotokollen (im 6. teilweise und im 13. vollkommen) festgeschrieben. Die Todesstrafe ist demnach "kategorisch und unmissverständlich" verboten, so Europarechtsprofessor Stefan Griller zum Standard. Der Experte widerspricht Hofer weiter: Mit der Konvention meine man immer alles, also auch die Zusatzprotokolle. Es gebe übrigens auch kein einziges EU-Mitgliedsland, in dem das 13. Zusatzprotokoll nicht gültig wäre. Damit könnte auch kein Staat die Todesstrafe einführen.

So rechtfertigt sich der FPÖ-Politiker

Norbert Hofer stellte gegenüber "oe24" klar: "Ich bin ein dezidierter Gegner der Todesstrafe und sehr froh darüber, dass sie in Österreich im Jahr 1968 abgeschafft wurde. Die Europäische Menschenrechtskonvention aus dem Jahr 1950 sah kein Verbot der Todesstrafe vor. Erst viel später wurde durch Zusatzprotokolle reagiert, diese wurden aber nicht von allen Ländern abgenommen."

Die EU habe Artikel 2 des 6. Zusatzprotokolls der Europäischen Menschenrechtskonvention übernommen, "der unter bestimmten Umständen die Anwendung der Todesstrafe zulässt, nicht aber das Protokoll Nummer 13, das ein absolutes Verbot der Todesstrafe vorsieht."

Klare Haltung zeigen

Man müsse vor allem gegenüber der Türkei eine klare Haltung gegen die Todesstrafe zeigen, da dort Gespräche über eine Wiedereinführung geführt würden. "Die EU sollte Vorreiter werden, wenn es darum geht, in mehr Ländern als bisher als Strafe das Töten von Menschen durch den Staat zu verbieten", so Hofer.

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