Nationalratswahl
Wie es nach dem Wahlsonntag weitergeht
15.10.2017
Das amtliche Endergebnis steht erst am 31. Oktober fest.
Die Verkündung des vorläufigen Endergebnisses Sonntagabend ist bei Weitem nicht der Schlusspunkt. Einerseits sind da viele Stimmen noch gar nicht ausgezählt, rund 780.000 Wahlkarten könnten das Ergebnis noch entscheidend verändern. Andererseits startet nach der Wahl das Procedere der Koalitionsbildung. Nach den bisher 21 Wahlen vergingen im Schnitt zwei Monate bis zur Angelobung der Regierung.
Zunächst muss noch zweimal ausgezählt werden. Den größeren Teil haben am Montag die 113 Bezirkswahlbehörden zu bewältigen - nämlich die Briefwahlstimmen, die per Post oder direkt bei den Bezirkswahlbehörden abgegeben wurden. Zwischen 50.000 und 100.000 Stimmen dürften aber noch für die Landeswahlbehörden übrig bleiben. Sie werten am Donnerstag die am 15. Oktober in fremden Wahlkreisen abgegebene Wahlkarten und Briefwahlstimmen aus.
Wahlkarten
Da so viele Wahlkarten wie nie zuvor (889.193) ausgestellt wurden, ist auch mit einem Briefwahlrekord zu rechnen. Rund 780.000 Wahlkartenstimmen erwarten die Hochrechner der ARGE Wahlen - das wären (bei ähnlichem Stand wie 2013) mehr als 15 Prozent der gültigen Stimmen. Geht es am Sonntag knapp aus, werden erst sie entscheiden, wer z. B. auf Platz 2 liegt oder ob Grüne, NEOS und Liste Pilz im Nationalrat vertreten sind.
Das steht Donnerstag am Abend fest, wenn Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) das Gesamtergebnis inklusive Briefwahl und Wahlkarten verkündet. Amtlich wird es damit aber noch nicht, sondern erst mit der Sitzung der Bundeswahlbehörde am 31. Oktober.
Mit der Verlautbarung des amtlichen Ergebnisses startet die Frist für die Anfechtung der Wahl. Binnen vier Wochen können Kandidaten beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) die Aufhebung bzw. Neuaustragung der Wahl wegen Rechtswidrigkeiten im Wahlverfahren beantragen. Dass dies spannend werden kann, weiß man seit der Aufhebung der Bundespräsidenten-Stichwahl im Vorjahr.
Der neue Nationalrat konstituiert sich schon innerhalb dieser Frist - und zwar am 9. November. Laut Gesetz muss er spätestens 30 Tage nach der Wahl erstmals zusammentreten.
Koalitionsverhandlungen
Über die neue Regierung wird wohl schon früher verhandelt. Bundespräsident Alexander Van der Bellen will aber zunächst - kommende Woche - Gespräch mit allen Parteichefs führen. Am Dienstag wird er die alte Regierung - die ihm den Rücktritt anbietet - damit betrauen, die Geschäfte bis zur Angelobung der Nachfolger fortzuführen. Am Nachmittag könnte er eventuell den Wahlsieger bei sich empfangen, um die weitere Vorgangsweise zu besprechen.
Die offiziellen Koalitionsverhandlungen starten, sobald Van der Bellen einem Parteichef - üblicherweise dem der stimmenstärksten Partei - den Auftrag zur Regierungsbildung erteilt hat. Inoffiziell können die Parteien freilich gleich nach der Wahl - oder auch schon vorher - Vereinbarungen treffen.
Wie es für sie weitergeht, besprechen die Parteien zunächst in ihren Parteigremien - SPÖ und wahrscheinlich auch die NEOS gleich am Montag, die anderen Parteien am Dienstag.