SPÖ zahlte nur 5,80 Euro pro Wählerstimme - NEOS 10,7 Euro.
Sollten die Angaben der SPÖ bestätigt werden, dann hätte die Kanzlerpartei im Vorjahr den effizientesten Wahlkampf aller sechs Parlamentsparteien geführt. Mit 5,8 Euro pro Wählerstimme liegt die SPÖ an letzter Stelle im Ausgabenranking (siehe Tabelle). Das Team Stronach musste dagegen fast das Zehnfache investieren und hat Ausgaben von 50,2 Euro pro Wählerstimme gemeldet.
Insgesamt haben die sechs Parlamentsparteien nach eigenen Angaben 46,8 Mio. Euro in den Nationalratswahlkampf 2013 investiert. Zu beachten ist allerdings, dass die gesamten Kampagnenkosten im Wahljahr höher waren. Und zwar schon alleine deshalb, weil für die Abrechnung nur die zwischen dem "Stichtag" der Wahl (dem 9. Juli) und dem Wahltag (dem 29. September) angefallenen Kosten zählen. Bereits zuvor abgewickelte Kampagnen bleiben also unberücksichtigt.
Mehr als 10 Euro pro Stimme
Dennoch machten die Ausgaben der sechs Parlamentsparteien auch so durchschnittlich 10,6 Euro pro Wählerstimme aus. Wobei besonders das von Parteigründer Frank Stronach finanzierte Team Stronach tief in die Tasche griff. Angesichts des schlechter als erwarteten Abschneidens bedeuten die Wahlkampfkosten von 13,5 Mio. Euro einen Durchschnitt von 50,2 Euro pro Wählerstimme.
Dahinter folgen die NEOS mit 10,7 Euro pro Stimme, vor der ÖVP (9,9 Euro) und den Grünen (9,3 Euro). Die FPÖ kommt nach eigenen Angaben auf 7,1 Euro und die SPÖ auf 5,8 Euro pro Stimme.
Keine Kontrolle durch Rechnungshof
Allerdings ist derzeit noch unklar, ob die Parteien ihre Wahlkampfkosten wirklich nach dem selben Muster gemeldet haben. Zwar gibt das Gesetz dafür einen Rahmen vor: gemeldet werden müssen demnach insbesondere zwölf Ausgabenkategorien wie Plakate, Folder, Postwurfsendungen, Werbespots, zusätzliche Personalkosten. Es ist allerdings der erste Anwendungsfall des 2012 erlassenen neuen Gesetzes und der Rechnungshof hat die Meldungen der Parteien noch nicht überprüft. Team Stronach und Grüne bezweifeln außerdem, dass die SPÖ ihre Kosten korrekt abgerechnet hat.
Unklar ist allerdings auch, ob der Rechnungshof wirklich abschließende Klarheit schaffen kann. Eine Kontrolle der Parteifinanzen durch die Prüfer ist nämlich nicht vorgesehen. Sie können bei offenen Fragen lediglich in den Parteien rückfragen und im Zweifelsfall weitere Wirtschaftsprüfer mit der Einschau beauftragen. Eventuelle Streitfragen müssten dann vom Parteien-Transparenz-Senat im Kanzleramt geklärt werden, der auch die Sanktionen gegen jene Parteien verhängt, die die Wahlkampfkosten-Grenze von sieben Mio. Euro überschritten haben.