Verhandlungen starten

Wahlrechtsreform nimmt konkrete Formen an

04.03.2011

Laut Grünen ist ein entsprechendes Papier noch heuer möglich.

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© APA/Leodolter/Almer
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Im Koalitionspakt haben sich SPÖ und Grüne zur Schaffung eines "modernen Verhältniswahlrechts" in Wien verpflichtet. Darin ist von einer legistischen Umsetzung bis spätestens Ende 2012 die Rede. Das Reformpapier könnte allerdings noch im heurigen Jahr fertig sein, kündigte der grüne Klubobmann David Ellensohn an. Um zügig voranzukommen, will die Stadtregierung noch vor Ostern auch die Opposition zu einer ersten Gesprächsrunde einladen.

Wahlrechtsreform
Zuvor wird sich Rot-Grün noch einmal ohne Beteiligung von FPÖ und ÖVP zusammensetzen. Ein entsprechendes Treffen wird am Montag stattfinden, war aus dem Rathaus zu erfahren. Danach wollen SPÖ und Grüne die anderen Fraktionen dann zu einem ersten Gespräch einladen, um deren Vorschläge für eine Wahlrechtsreform zu hören. "Es macht keinen schlanken Fuß, wenn eine Regierung ein Wahlrecht gegen die Opposition beschließt", zeigte sich Ellensohn kooperationsbereit.

Noch heuer?
Sollten sich alle vier im Gemeinderat vertretenen Parteien einigermaßen zügig einigen, wäre ein fertiges Reformpapier noch im laufenden Jahr möglich. In Kraft treten würde es aller Voraussicht nach aber trotzdem erst im nächsten Jahr, da diverse Fristen von der Begutachtung bis zum Beschluss im Landtag zu berücksichtigen seien, so der grüne Klubchef.

Mit dem roten Koalitionspartner müsse vor allem noch geklärt werden, was man unter einem "modernen Verhältniswahlrecht" verstehe. Das betrifft etwa den künftigen Berechnungsschlüssel für die Mandatsvergabe, die Vorzugsstimmenregelung oder die Festsetzung der Wahlkreise. Die Grünen hätten hier weiterhin ihren Standpunkt, dass jede Stimme künftig gleich viel wert sein müsse: "One man, one woman, one vote". Nach der derzeitigen Regelung ist es u.a. auch möglich, mit weniger als 50 Prozent der Stimmen die absolute Mandatsmehrheit einzufahren. Davon hatte die SPÖ in den vergangenen Jahren profitiert.

Weitgehend einig sei man sich bereits in Sachen Wahlrecht für EU-Bürger auch auf Gemeinderatsebene (bisher nur auf Bezirksebene, Anm.) oder was einen möglichen Vor-Wahltag nach dem Vorbild der Steiermark betrifft. Trotz angestrebter Zügigkeit will Ellensohn aber "nichts übers Knie brechen". Die Novellierung des Wahlrechts müsse auf stabilen Beinen stehen und deshalb "handwerklich hundertprozentig passen".

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