Koalition hart

Warte-Zonen für Flüchtlinge an Grenze

30.03.2016

Die Regierung will nur noch sehr wenige Asylwerber zu Asylverfahren zulassen.

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© APA/ Erwin Scheriau
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Das Gutachten der Professoren Walter Obwexer und Bernd C. Funk ist da – jetzt handeln die Minister ­Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) und Hans Peter Doskozil (SPÖ): In dem Papier steht zwar, eine starre Obergrenze (37.500) sei nicht zulässig, sehr wohl aber könne man den Zustrom beschränken, wenn „die innere Sicherheit“ gefährdet sei.

Registrierungszentren an den Grenzen geplant
Der Plan: Das Asylgesetz wird bis zum Mai so verschärft, dass nur noch ganz wenige Asylanträge zulässig sein werden. In Registrierzentren an der Grenze müssten Asylwerber ein Schnellverfahren abwarten – und würden bei einem „Nein“ an der Einreise gehindert. In einer Stunde soll die Entscheidung fallen. Asylwerber, die im Land aufgegriffen werden, müssen an die Grenze zurück. Zulässig sind Asylanträge nur in zwei Fällen:

■ Familienzusammenführung: Laut Menschenrechtskonvention müssen Verfahren stattfinden, um die „Achtung des Familienlebens zu garantieren“. Das gilt also für Asylwerber, die in Österreich enge Verwandte haben.

■ Lebensgefahr: Verfahren nur dann, wenn dem Asylwerber im Nachbarland (!) „unmenschliche Behandlung oder der Tod drohen“.

Alle anderen – wohl die große Mehrheit – müssten nach Ungarn, Slowenien & Italien zurück.

G. Schröder

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