Gesetzesnovellen
Was sich ab 1.1.2009 alles ändert
22.12.2008
Nachstehend sind jene gesetzlichen Regelungen aufgelistet, die mit 1. Jänner 2009 in Kraft treten.
Immobilientreuhänder mit mehr Aufgaben
Gewerbeordnungs-Novelle:
Im Rahmen des Feilbietungsrechtsänderungsgesetzes wurde die Gewerbeordnung
geändert. Die Novelle sieht vor, dass vom Tätigkeitsbereich des
Immobilientreuhänders auch die Durchführung der Versteigerung von
Liegenschaften, Superädifikaten und Baurechten umfasst ist.
Arbeitslose für Selbstständige
Novelle des
Arbeitslosenversicherungsgesetzes, Novelle des
Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetzes sowie Novelle des
Arbeitslosenversicherungsgesetzes: Selbstständige werden ab 1. Jänner 2009
in die Arbeitslosenversicherung einbezogen. Eine Änderung des
Arbeitslosenversicherungsgesetzes bringt die Gleichstellung der freien
Dienstnehmer mit echten Dienstnehmern hinsichtlich des
Sozialversicherungsschutzes im Bereich der Arbeitslosenversicherung und der
Insolvenz-Entgeltsicherung. Selbstständige sollen gleichfalls in die
Arbeitslosenversicherung im Rahmen eines Opting-in-Modells einbezogen
werden.
Ökostrom-Flexibilisierung
2. Ökostromgesetz-Novelle 2008:
Einige Bestimmungen dieser Novelle treten mit Anfang des neuen Jahres in
Kraft, darunter auch der Paragraf, der die bisherige Aufteilung des
Einspeisevolumens, mit Ausnahme eines Kontingents für Photovoltaik,
beseitigt. Dies soll die Flexibilisierung und optimale Nutzung der
Fördermittel forcieren. Auch die Preise für Anlagen sollen für 2009 neu
bestimmt werden.
Bausparen - staatliche Prämie wächst
Anhebung der
Bemessungsgrundlage für das Bausparen mit 1. Jänner 2009: Im Zuge des
Konjunkturbelebungspakets 2008 wurde die Bemessungsgrundlage für das
Bausparen von 1.000 auf 1.200 Euro angehoben. Durch diese Anhebung der
Bausparprämie um 20 Prozent auf 1.200 Euro pro Jahr kann die jährliche
Finanzierungsleistung der Bausparkassen um etwa 600 Millionen Euro erhöht
werden, womit ein positiver Beitrag zur Zukunftssicherung der
Eigenheimfinanzierung geleistet wird, aber auch Arbeitsplätze im Bau- und
Baunebengewerbe gesichert werden. Diese Erhöhung bedeutet für die
Bausparerinnen und Bausparer, dass sie im Jahr 2009 bis zu 48 Euro
staatliche Prämie lukrieren können.
Vorlage eines Energieausweises für Gebäude
Mit 1.
Jänner 2009 tritt in Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie jene Bestimmung des
Energieausweis-Vorlage-Gesetzes in Kraft, die besagt, dass nunmehr auch für
bestehende Gebäude (Baubewilligung vor dem 1.1.2006) und Wohnungen bei
Verkauf oder Vermietung verpflichtend ein Energieausweis vorgelegt werden
muss. Seit Anfang 2008 musste bereits für neue Gebäude (Baubewilligung nach
dem 1.1.2006) ein Energieausweis erstellt werden.
Mehr Lohn für Beamte
Beamtendienstrechts-Novelle: Erhöhung
der Beamtengehälter um 3,55 Prozent. Mit dieser Novelle werden auch einige
arbeits- und sozialrechtliche Verbesserungen durchgeführt.
Korruptionsstaatsanwaltschaft startet
Die mit dem
Strafprozessreformgesetz II geschaffene Korruptionsstaatsanwaltschaft wird
mit Anfang des Jahres 2009 operativ.
Mehr Personal für Justizanstalten
Die
Justizbetreuungsagentur soll bei akutem Personalbedarf einzelner
Justizanstalten, etwa durch Krankheit oder Karenz von Bediensteten, rasch -
auch nur für den vorübergehenden Bedarf - Personal zur Verfügung stellen.
Auch durch die Auflösung von derzeit mit privaten Einrichtungen im
Betreuungsbereich bestehenden Verträgen wird von der Agentur auf die
besonderen Aufgaben im Strafvollzug speziell vorbereitetes Fachpersonal
bereitgestellt werden können.
Individualisierungen im Firmenbuch
Grundbuchsgesetz-Novelle: Für
im Firmenbuch oder Vereinsregister eingetragene Rechtsträger sollen zur
Individualisierung von am Titelgeschäft beteiligten juristischen Personen in
der Titelurkunde die Firmenbuchnummer bzw. die Vereinsregisterzahl anzugeben
sein. Ferner soll im Grundbuchsverfahren die Möglichkeit der Verbesserung
von Formgebrechen eingeführt werden. Im Grundbuchsumstellungsgesetz sollen
die Grundlagen für die Umstellung der Grundstücksdatenbank und die -
automationsunterstützte - Übertragung der Eisenbahngrundstücke in das
allgemeine Grundbuch geschaffen werden. Im Liegenschaftsteilungsgesetz soll
die lastenfreie Abschreibung geringwertiger Trennstücke erleichtert werden.
Pflegegelderhöhung
Dabei soll das Pflegegeld in den Stufen 1
und 2 um vier Prozent, den Stufen 3 bis 5 um fünf Prozent und jenes der Stufen 6 und 7 um sechs Prozent angehoben werden.
Tabakgesetz
Hier die Eckpunkte zur Stärkung des
Nichtraucher/innen-Schutzes in der Gastronomie: Bauliche Trennung für Lokale
mit mehr Räumen in Raucher- und Nichtraucherzone, Lokale unter 50 m² müssen
sich entscheiden ob sie ein Raucher- oder Nichtraucherlokal sind; zwischen
50 und 80 m² entscheidet ein Gutachten. Lokale über 80 m² müssen eine
Teilung vornehmen.
Der Arbeitnehmer/innenschutz sieht vor, dass der Anspruch auf Abfertigung nicht verloren geht, wenn die/der Arbeitnehmer/in den Job wechselt wegen Passivrauchens, dass Zeit für gesundheitliche Beratungen und Untersuchungen im Zusammenhang mit Passivrauchen gegeben werden muss, dass Jugendliche grundsätzlich im Nichtraucherbereich auszubilden und zu beschäftigen sind.