Justiz-Troubles

Was Strache über Spesen und Geldscheine aussagte

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Die Aussagen von Ex-FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache vor der Staatsanwaltschaft.

Heinz-Christian Strache droht seinen Kritikern - unklar ist, ob seine Noch-Parteifreunde, die Justiz oder Medien gemeint sind -mit Klage. Er sieht sich erneut als Opfer eines "Vernichtungsfeldzugs".

Argumente, die Justizinsider nicht ganz nachvollziehen können. Denn angeblich sei "erst die Spitze des Eisbergs bekannt".

Sicher ist jedenfalls bereits, dass gleich zwei von Straches einstigen engen Mitarbeitern -sein Ex-Bodyguard und seine langjährige ehemalige Assistentin -ihn schwer belasten. Strache dementiert alle Vorwürfe, wonach er den beiden aufgetragen hätte, Rechnungen "umzuschreiben" und private Ausgaben auf Parteikosten zu verrechnen, und belastet seinerseits seine ehemaligen engen Vertrauten.

Die Erklärungen, die er wiederum vor der Staatsanwaltschaft abgegeben hat, sind aber durchaus im Hinblick auf die jüngsten Enthüllungen interessant.

Denn Strache sagt, dass er die privaten Ausgaben, die der Bodyguard und die Assistentin der Partei verrechnet hätten, angeblich "in bar" stets zurückgegeben hätte.

Strache will alles in bar zurückgezahlt haben

Offene Fragen. Dass der Ex-Vizekanzler der Blauen wiederum alles mittels Bargeld beglichen haben will, dürfte die Ermittler stutzig machen. Immerhin sagten Oliver R. (der Ex-Bodyguard) und Karin S.(die einstige Assistentin) auch über Rucksäcke und Taschen mit Bargeld aus, die Strache angeblich "regelmäßig erhalten" hätte. Laut der anonymen Anzeige, die die Ermittlungen mit in Gang gesetzt hatte, könnte es sich dabei um "Geld von ukrainischen oder russischen Geschäftsleuten" handeln.

Laut Insidern soll Strache diese größeren Mengen Bargeld, die er bereits ab 2013 erhalten haben soll, großteils bestreiten. In einem Fall sollen aber bei der Hausdurchsuchung beim Bodyguard auch Fotos dieser Geldscheine sichergestellt worden sein.

Die Erklärung von Strache soll lauten, dass das Bargeld sei, das er via Erbschaft erhalten habe. Für Strache gilt, ebenso wie für alle Genannten, die Unschuldsvermutung.

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