Die Förderung von "grünem Strom" wird am 23. September im Nationalrat beschlossen.
Die Novelle zum Ökostrom-Gesetz kann am 23. September im Nationalrat beschlossen werden: Die SPÖ-ÖVP-Koalition hat sich mit der FPÖ geeinigt. Für die Beschlussfassung der heftig diskutierten Gesetzesänderung über die Förderung von "grünem Strom" braucht die Regierung im Parlament eine Zwei-Drittel-Mehrheit. Umwelt- und Landwirtschaftsminister Niki Berlakovich (V) sieht in der Einigung einen "großer Schritt" in Richtung Energieautarkie und 34-Prozent-Ziel bei den Erneuerbaren Energien.
Beschluss folgt
ÖVP-Klubobmann Karlheinz Kopf erklärte, dass es
nach der Einigung nun möglich sein werde diese Novelle nächste Woche im
Nationalrat zu beschließen. In einer Besprechung am Dienstag der kommenden
Woche würden ÖVP und SPÖ versuchen, auch die anderen beiden
Oppositionsparteien mit ins Boot zu holen. Man wolle eine möglichst breite
Unterstützung für diesen wichtigen Schritt gewinnen.
Die FPÖ hatte ihre Zustimmung im wesentlichen von Zusagen zur Photovoltaik-Förderung abhängig gemacht. Vereinbart wurde laut FPÖ-Energie- und Umweltsprecher Norbert Hofer, die Förderung für Investitionen für private Photovoltaikanlagen von derzeit 18 Mio. Euro auf 35 Mio. Euro zu erhöhen. Weiters solle die bestehende Deckelung der Förderung von Strom aus Photovoltaik geöffnet werden. Die FPÖ halte aber an ihrem Ziel fest, ein "Erneuerbares Energien Gesetz" für Österreich umzusetzen. Diesem Ziel sei man nun ein gutes Stück näher gekommen.
Empörung bei BZÖ und Grünen
BZÖ und Grüne haben
sich über die Zustimmung der FPÖ zur Ökostrom-Novelle empört gezeigt. "Ich
bin verwundert darüber, dass sich die FPÖ hier als Strompreistreiber zur
Verfügung stellt", erklärte BZÖ-Obmann Josef Bucher. Die Grüne Obfrau Eva
Glawischnig meinte, die Zustimmung der FPÖ sei "völlig unbegreiflich", sie
vermutet, dass es Nebenabsprachen zwischen Regierungsparteien und den
Freiheitlichen gegeben haben müsse.
Die Gesetzesnovelle zur Förderung von "grünem Strom" aus dem Jahr 2008 war heuer im Juli von der EU-Kommission nur teilweise genehmigt worden. Der sogenannte "Industriedeckel", also die Kostenobergrenze für energieintensive Betriebe, sollte noch einer vertieften Prüfung unterzogen werden.