NR-Beschluss
Wehrmachts-Deserteure rehabilitiert
21.10.2009
SPÖ, ÖVP und Grüne beschlossen "Aufhebungs- und Rehabilitationsgesetz".
Nach jahrelangen Diskussionen hat der Nationalrat am Mittwoch die Rehabilitierung der Wehrmachts-Deserteure im Zweiten Weltkrieg mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP und Grünen beschlossen. FPÖ und BZÖ stießen sich an der Pauschal-Rehabilitierung ohne Prüfung der Einzelfälle. Justizministerin Claudia Bandion-Ortner (V) bedauerte das Nein von Blauen und Orangen.
Aufhebungs- und Rehabilitationsgesetz
In dem "Aufhebungs- und
Rehabilitationsgesetz" werden sämtliche Urteile des Volksgerichtshofs, der
Standgerichte und der Sondergerichte in der NS-Zeit für nichtig erklärt,
ebenso die Sprüche des Erbgesundheitsgerichts, das Zwangssterilisierungen
und -abtreibungen bewirkt hat. Eine Einzelfallprüfung ist für Urteile der
NS-Militärjustiz nicht mehr nötig. Aufgehoben werden auch Urteile gegen
Homosexuelle NS-Opfer. Hier wird allerdings geprüft, ob sie noch geltendes
Recht berühren (ob also z.B. Minderjährige betroffen waren).
Opfer von Unrechtsurteilen der NS-Gerichte oder deren Angehörige können nun einen Antrag auf Feststellung beim Straflandesgericht Wien einbringen, dem dazu ein "Versöhnungsbeirat" zur Seite steht. Damit wird eine seit dem "Anerkennungsgesetz 2005" bestehende Lücke geschlossen: Damals wurden Deserteure zwar sozialrechtlich den anderen NS-Opfern gleichgestellt, ihre unzweideutige Rehabilitierung erfolgte aber nicht. Nun werden in einer Generalklausel werden auch sogenannte "Kriegsverräter" einbezogen. Auch der Deutsche Bundestag hatte im September einen Beschluss zur Rehabilitierung der von den Nazis verurteilten "Verräter" gefasst. Urteile gegen Deserteure waren in Deutschland bereits 2002 aufgehoben worden.
Mit dem Gesetz werde Rechtssicherheit geschaffen, auch wenn man nicht wisse, wie viele Personen von der Aufhebung betroffen seien. Der Beschluss sei aber auch ein Symbol, sagte Bandion-Ortner. Auch der Zweite Nationalratspräsident Fritz Neugebauer von der ÖVP und SPÖ-Abgeordneter Johann Maier sprachen von einem politischen Signal. "Ich bin froh, dass wir dies heute beschließen können", sagte Neugebauer. Maier betonte, dass sich Deserteure einem enormen Risiko ausgesetzt haben und auch noch am Ende des Krieges hingerichtet wurden. Mit dem Gesetz setzte man eine klares Zeichen, so Maier mit Verweis auf die Pauschal-Rehabilitierung auch in Deutschland.
Auch Grünen-Justizsprecher Albert Steinhauser machte auf Hinrichtungen von Deserteuren am Kriegsende aufmerksam. In Richtung FPÖ und BZÖ meinte er, wer die Rehabilitierung von Deserteuren infrage stelle, stünde in Verdacht, die Deserteure und damit den Widerstand gegen das NS-Regime diskreditieren zu wollen. Das heute Beschlossene müsse jetzt in die Geschichtsbücher und Haltung in der Gesellschaft werden, so Steinhauser.
FPÖ, BZÖ stießen sich an Rehabilitierung
Die
rechten Parteien stießen sich an eben dieser Rehabilitierung. Diese
"übersteigt" laut dem Abgeordneter Peter Fichtenbauer das Verständnis der
FPÖ. Er stellte die Motive der Deserteure infrage, viele hätten den
Widerstand erst im Nachhinein in den Vordergrund gestellt. Es sei leicht,
"drüberzuwischen und Ungleiches gleich zu machen". Sein Parteikollege Harald
Stefan verwendete das Reizwort "Kameradenmörder".
Ins gleiche Horn stieß Herbert Scheibner. Vieles hätte die Zustimmung des BZÖ gefunden, nicht aber die Rehabilitierung der Wehrmachts-Deserteure ohne Einzelprüfung. Es habe nämlich auch die "typischen Opportunisten" gegeben. Mit dem Gesetz werde man daher "den wirklichen Widerstandkämpfern" nicht gerecht.
Richard Wadani, Sprecher des Personenkomitees "Gerechtigkeit für die Opfer der NS-Militärjustiz" und Wehrmachts-Deserteur, verfolgte die Debatte auf der Besuchergalerie.