Ausnahmeklausel

Wehrmachtsdeserteure - Kritik am Entwurf

02.10.2009

Justizministerin Bandion-Ortner versteht die Kritik an dem Gesetzesentwurf nicht.

Zur Vollversion des Artikels
© APA
Zur Vollversion des Artikels

Justizministerin Claudia Bandion-Ortner (V) kann die Kritik am Gesetzesentwurf zur Rehabilitierung von Wehrmachtsdeserteuren "nicht nachvollziehen". Vor allem das Personenkomitee "Gerechtigkeit für die Opfer der NS-Militärjustiz" stößt sich an einer Ausnahmeklausel, wonach Deserteure, die etwa Tötungsdelikte begangen haben, grundsätzlich nicht rehabilitiert werden sollen. Solche Fälle müssten geprüft werden, erklärte Bandion-Ortner. Gewalt "kann auch damals Unrecht gewesen sein".

"NS-Unrechtsgehalt"
Prinzipiell sollen mit dem "Aufhebungs- und Rehabilitationsgesetz" alle Urteile mit "typischem NS-Unrechtsgehalt" aufgehoben werden, betonte Bandion-Ortner. Dies betreffe beispielsweise Anordnungen von Zwangssterilisation oder Zwangsabtreibungen durch "Erbgesundheitsgerichte", Verurteilungen wegen Homosexualität und sonstige gerichtliche Entscheidungen, in denen "nationalsozialistisches Unrecht zum Ausdruck kommt".

Ausnahmeklausel
Allerdings enthält das Gesetz auch eine Ausnahmeklausel: Wurde etwa ein Wehrmachtsdeserteur von einem deutschen Militär- oder SS-Gericht auch wegen eines Tötungsdeliktes verurteilt, stehen die Chancen auf eine Aufhebung des Urteils schlecht. In solchen Fällen sei eine "Einzelfallprüfung" vorgesehen, erklärte Bandion-Ortner. Theoretisch, wenn es sich beispielsweise eindeutig um Notwehr gehandelt habe, sei eine Aufhebung trotzdem möglich - "grundsätzlich aber eher nicht". In jedem Fall aufgehoben werden aber Entscheidungen der Sonder- und Standgerichte, des "Volksgerichtshofs" und der Oberlandesgerichte.

Kritik an Regelung
Genau das kritisiert das Personenkomitee "Gerechtigkeit für die Opfer der NS-Militärjustiz", das der Justizministerin "Generalverdacht" vorwirft. "Ich kann die Kritik nicht ganz nachvollziehen", so Bandion-Ortner. Wenn man sich den Entwurf ansehe, "erkennt man, dass das ganz und gar nicht so gemeint ist". Man müsse aber berücksichtigen, dass im Einzelfall geprüft werde, denn Gewalt "kann auch damals Unrecht gewesen sein", so die Ministerin.

Für diese Einzelfälle soll laut dem Entwurf auch ein "Versöhnungsbeirat" beim Justizministerium eingerichtet werden. Die Mitglieder, etwa Vertreter von Kriegsopfer-Organisationen und Historiker, sollen zu Anträgen Stellung nehmen und so an der Prüfung mitwirken können, meinte Bandion-Ortner.

Warten auf SPÖ
Hinsichtlich der Beschlussfassung des Gesetzes gibt sich die Justizministerin zuversichtlich. "Es gehört jetzt schnell ein gesetzlicher Akt gesetzt", sie glaube deshalb auch an die Zustimmung der SPÖ. Nächste Woche wolle sie den Beschluss jedenfalls "in die Wege leiten".

Zur Vollversion des Artikels
Weitere Artikel