Abgelehnt

Weiter Tauziehen um Aliyev-Auslieferung

17.06.2011

Bereits vor drei Jahren wurde ein erster Antrag aus Kasachstan abgelehnt.

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© Kernamyer
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Neuerliche Abfuhr für Kasachstan im juristischen Tauziehen um die Auslieferung seines Ex-Botschafters in Wien, Rakhat Aliyev. Ein Wiener Richter hat am Donnerstagabend auch den zweiten Auslieferungsantrag gegen Aliyev und vier mutmaßliche Komplizen abgelehnt, die an der Entführung von zwei kasachischen Bankmanagern beteiligt gewesen sein sollen. Während sich Aliyevs Anwalt Otto Dietrich am Freitag erfreut zeigte, forderte Kasachstan als Konsequenz eigene Ermittlungen der österreichischen Justiz. Opferanwalt Gabriel Lansky stellte einen weiteren Auslieferungsantrag in Aussicht, in dem es auch um Mord gehen soll.

Ex-Botschafter sieht sich als Racheopfer

Aliyev sieht sich als Opfer eines Rachefeldzugs seines Ex-Schwiegervaters, des autoritären kasachischen Langzeitpräsidenten Nursultan Nasarbajew. Gegen den damaligen kasachischen Botschafter in Wien wurden im Mai 2007 Ermittlungen aufgenommen, weil er an der Entführung zweier Manager seiner "Nurbank" beteiligt gewesen sein soll. Ein Jahr später wurde er dafür zu 20 Jahren Haft verurteilt. Anfang Mai wurden die Leichen der beiden Bankmanager in Kasachstan entdeckt und identifiziert.

"Die Auslieferung wurde nicht bewilligt", teilte die Sprecherin des Wiener Landesgerichts, Christina Salzborn, am Freitag auf Anfrage mit. Sie machte keine Angaben zur Begründung. Laut Lansky lehnte der Richter die Auslieferung ab, weil "im Zweifel davon auszugehen ist, dass es sich um ein Auslieferungshindernis nach §19 Ziffer 3 des Auslieferungs- und Rechtshilfegesetzes handelt". Diese Bestimmung untersagt eine Auslieferung, wenn die betreffende Person "wegen ihrer politischen Anschauungen einer Verfolgung ausgesetzt wäre". Lansky sagte dazu, dass unter den Betroffenen auch Leibwächter und Chauffeure Aliyevs seien.

Kasachstan zeigt kein Verständnis
Die Anwälte der Republik Kasachstan reagierten "mit Unverständnis" auf den Richterspruch. "Der Umstand, dass Rakhat Muchtarowitsch Aliyev in der Vergangenheit hohe politische und diplomatische Funktionen in der und für die Republik Kasachstan ausübte, macht erpresserische Entführung und Mord nicht zu politischen Delikten", teilten Wolfgang Moringer und Richard Soyer in einer Stellungnahme mit. Sie forderten Justizministerin Beatrix Karl (V) auf, die Ablehnung der Auslieferung mit einer Weisung an die Staatsanwaltschaft zu verhindern. Bleibe es dabei, müsse über die vier mutmaßlichen Mittäter die Untersuchungshaft verhängt und "zwingend in Österreich" ein Ermittlungsverfahren "wegen erpresserischer Entführung und Mord" durchgeführt werden. Man erwarte nämlich, "dass Österreich nicht für ausländische Straftäter zu einem sicheren Rückzugsort wird".

"Skandalöser Beschluss"
"In fast 30 Jahren als Anwalt habe ich einen derartigen peinlichen Dilettantismus und ein solches Versagen der österreichischen Justiz überhaupt noch nicht erlebt", sagte Lansky, der die Witwen der beiden kasachischen Bankmanager vertritt. Er sprach von einem "skandalösen Beschluss" und einer "ausgepackelten Geschichte". Der Richter habe "exekutiert, was politisch akkordiert war". Aufgeben will der Anwalt aber nicht. Ein dritter Auslieferungsantrag "wird kommen und es wird um Mord gehen", sagte Lansky.

Dietrich sagte dagegen, der Beschluss "hätte aus zwingenden rechtsstaatlichen Gründen nicht anders ausfallen können". Das kasachische Strafverfahren gegen Aliyev sei nämlich "in Abwesenheit und völliger Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention erfolgt". Im Jahr 2007 habe Österreich eine Auslieferung abgelehnt, weil Aliyev kein faires Verfahren erwarten könne. Danach habe Kasachstan "dieses nicht faire Verfahren durchgezogen", Aliyev in Abwesenheit verurteilt und einen zweiten Auslieferungsantrag zur Vollstreckung der Strafe verlangt.

Leichen auf Gelände von Aliyev-Firma entdeckt

Jüngste Entwicklungen hatten Aliyev weiter belastet. Anfang Mai wurden auf dem Gelände einer früheren Firma Aliyevs die Leichen der Bankmanager Zholdas Timraliyev und Aibar Khasenov entdeckt. Gerichtsmediziner der Berliner Charite konnten sie durch DNA-Tests identifizieren, obwohl die Leichen durch die Lagerung in Kalkfässern bis zur Unkenntlichkeit entstellt waren. Aliyev sprach von manipulierten Beweisen und beteuert, dass die beiden noch lebten, als er das Land verlassen habe.

Auch juristisch wurde die Lage für Aliyev bedrohlicher. Im Februar erklärte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) Auslieferungen nach Kasachstan für zulässig. Dietrich betont jedoch, in dem EGMR-Urteil sei es um einen "gewöhnlichen Kriminellen" gegangen, der nicht einmal behauptet hatte, politisch verfolgt zu sein. Nach Ansicht namhafter Experten wie dem Verfassungsrechtler Heinz Mayer muss Österreich nach dem abgelehnten Auslieferungsantrag nun selbst Ermittlungen aufnehmen.

 

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