Hausarrest
Wer Fußfessel will, zahlt 22 € pro Tag
29.08.2010
Ab Mittwoch tritt die neue Verordnung in Kraft. 500 Personen pro Jahr kommen in Frage.
Am kommendem Mittwoch tritt der elektronisch überwachte Hausarrest in Kraft. Für U-Häftlinge und rechtskräftig abgeurteilte Straftäter, die eine Freiheitsstrafe bzw. eine Reststrafe von höchstens einem Jahr abzusitzen haben, kommt dann die elektronische Fußfessel infrage, von der sich Justizministerin Claudia Bandion-Ortner (V) eine Entlastung der an ihren Kapazitäten angelangten Justizanstalten erhofft.
Bis zu 500 Personen pro Jahr sollen nach Berechnungen des Justizministeriums zukünftig ihre U-Haft bzw. ihre Freiheitsstrafen statt im Gefängnis zu Hause absitzen. Der entsprechende Antrag ist beim jeweiligen Leiter der Justizanstalt, im Fall der U-Haft beim zuständigen Haftrichter einzubringen. Im Fall einer Ablehnung ist eine Beschwerdemöglichkeit vorgesehen. Wird der Antrag bewilligt, hat der Betroffene für jeden mit der Fußfessel verbrachten Tag 22 Euro zu berappen. Im Fall der Uneinbringlichkeit kommt für die Unkosten die Republik auf.
Manipulationsversuche werden sofort gemeldet
Die Überwachung des
Hausarrests wurde in einer Durchführungsverordnung des Justizministeriums -
der sogenannten Hausarrestverordnung - den Landesgerichtlichen
Gefangenenhäusern, in Wien der Justizanstalt Simmering übertragen. Welche
Anstalt konkret kontrolliert, ob der Betroffene den an einem Kunststoffband
befestigten Sender permanent trägt und das eigens auf ihn abgestimmte
Aufsichtsprofil, in dem genehmigte Abwesenheiten - etwa zu ärztlichen
Behandlungen oder zur Beschaffung der Mittel des notwendigen Lebensbedarfs
- festgelegt sind, auch einhält, entscheidet die Vollzugsdirektion. Diese
orientiert sich dabei am Wohnort bzw. Arbeitsplatz des Betroffenen, der eine
grundsätzliche Voraussetzung für die Bewilligung der Fußfessel ist. Laut
Hausarrestverordnung soll "die Beschäftigung oder die Summe der
Beschäftigungen insgesamt tunlichst eine Dauer von 38,5 Stunden pro Woche
erreichen".
Das Anlegen und Abnehmen der Fußfessel - eine überdimensionalen Armbanduhr, die am Fußgelenk befestigt wird - ist ausschließlich Strafvollzugsbediensteten bzw. von den Strafvollzugsbehörden dazu ermächtigter Personen gestattet. Manipulationsversuche oder Hinweise, die die Vermutung nahelegen, der Betroffene könnte sich der Strafverfolgung entziehen wollen, sind von der Überwachungszentrale umgehend dem zuständigen Anstaltsleiter, bei U-Häftlingen der zuständigen Staatsanwaltschaft zu melden. Ein Widerruf des Hausarrest wäre in diesen Fällen die nahe liegende Folge.