FPÖ erbost über Anschuldigungen

Westbahn wirft Hofer ÖBB-Bevorzugung vor

30.08.2019

FPÖ-Hafenecker: 'Haselsteiners Agitation nimmt pathologische Züge an.'

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Wien. Die Westbahn hat in einem Privatgutachten prüfen lassen, ob sie bei den jüngsten Direktvergaben an die ÖBB durch das Infrastrukturministerium diskriminiert worden ist. Fazit von Kathrin Hornbanger von der Kanzlei Heid & Partner: Die Vergaben seien gesetzes- und verfassungswidrig erfolgt, und es gebe eine persönliche Verantwortung des Verkehrsministers (Norbert Hofer/FPÖ) dafür.

Die Begründung: Initiativangebote der Westbahn seien nicht geprüft worden, Vergleichsangebote wurden nicht eingeholt. Außerdem sei der Gleichheitsgrundsatz verletzt worden. Zudem stelle sich die Frage, ob das BMVIT nicht auch gegen ressortinterne Richtlinien verstoßen habe. Die Rede ist von einem ungenutzten Einsparungspotenzial von 1,5 Mrd. Euro. Dies habe auch "dem verkündeten Reformwillen der damaligen Bundesregierung unter Sebastian Kurz" klar widersprochen.
 

"Persönliche Verantwortung des Bundesministers"

Die Vergaberechtlerin sieht "eine persönliche Verantwortung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie ad personam". Das Ressort habe gegen die gesetzliche Vorgabe der Gesetzmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit verstoßen, und der Minister sei persönlich dafür verantwortlich, weil er gemäß Schieneninfrastrukturfinanzierungsgesetz den entsprechenden Verträgen vorab zuzustimmen habe.
 
Gleich zu Beginn räumt die Juristin ein, dass noch bis Ende 2023 eine Ausnahmebestimmung zur entsprechenden EU-Verordnung gilt, die es dem Bund ermöglicht, Personenverkehrsleistungen auf der Schiene ohne Ausschreibung zu bestellen. Das Verkehrsministerium bedient sich dazu der Schieneninfrastruktur-Dienstleistungsgesellschaft (SCHIG), die Verkehrsdiensteverträge (VDV) abschließt.
 

Aktueller Vertrag des Bundes läuft Ende 2019 aus

Der aktuelle Vertrag des Bundes läuft mit Ende 2019 aus, und - das erzürnt die Westbahn - die SCHIG hat die Ausnahmebestimmung noch einmal genutzt, um bis dato sämtliche Verträge inklusive Fernverkehr (ausgenommen Salzburg, Oberösterreich und die Ostregion, wo die Vergaben noch ausständig sind) für weitere zehn Jahre an die ÖBB zu vergeben.
 
Aus Sicht der Juristin hätte aber auch bei solchen Direktvergaben Wettbewerb stattfinden müssen, denn laut EU-Verordnung gebe es Transparenzpflichten. Es sei ein "Initiativwettbewerb" herzustellen und zuzulassen, es habe Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu gelten. Die Westbahn habe dem Ministerium wiederholt Initiativangebote übermittelt, die eine Kostenersparnis von zehn bis 20 Prozent gebracht hätten. Diese seien aber ignoriert worden.
 
Die Rechtsanwältin verweist hier auch auf Empfehlungen des Rechnungshofs, der dem BMVIT bereits 2017 die Nutzung der Vorteile der wettbewerblichen Vergabe nahegelegt habe. Zudem erinnert sie an den Gleichbehandlungsgrundsatz und an OGH-Judikatur, wonach das wirtschaftlich günstigste Angebot auch den Zuschlag erhalten müsse.
 

Ministerium und ÖBB weisen Westbahn-Vorwürfe zurück

Sowohl das Verkehrsministerium als auch die ÖBB haben am Freitag die Vorwürfe der Westbahn in Bezug auf Direktvergaben zurückgewiesen. Beide stellten eine Benachteiligung des Unternehmens in Abrede und erinnerten an entsprechende Gerichtsentscheidungen. Höchst verärgert zeigte sich die FPÖ und stellte einen Konnex zum Nationalratswahlkampf her.

Das Verkehrsministerium (in dem mit Andreas Reichhardt nun der frühere Generalsekretär von Norbert Hofer/F an der Spitze steht) betonte in einer Aussendung, dass sich das Instrument bewährt habe und die Entscheidung zu 2018 besiegelten Direktvergaben schon 2016 bzw. 2017 unter dem damaligen Verkehrsminister Jörg Leichtfried (SPÖ) getroffen worden sei.
 

Wirtschaftliche Gründe für Direktvergabe

Festzuhalten sei auch, dass die Entscheidung für diese Direktvergaben im Ministerium nicht nur auf rechtlichen, sondern auch auf wirtschaftlichen Grundlagen erfolgt sei. Es sei mit Gutachten unterlegt worden, dass der Zuschlag an die ÖBB für die Steuerzahler die gesamtwirtschaftlich beste Lösung sei. Die Angemessenheit des Leistungsentgelts an die ÖBB sowie die effiziente Gestaltung der Verträge sei auch über externe Benchmarks und Gutachten sichergestellt worden.
 
Das BMVIT erinnerte auch daran, dass die Gerichte die Rechtmäßigkeit der Direktvergabe in Vorarlberg in allen Instanzen (bis zum Verwaltungsgerichtshof) bestätigt und sämtliche Einsprüche/Anträge der Westbahn ab- bzw. zurückgewiesen hätten. Genau daran erinnerten auch die ÖBB, die in einer schriftlichen Stellungnahme an die APA die Westbahn-Position scharf zurückwiesen. "Die politische Diskussion über die Direktvergabe von Verkehrsdiensteverträgen ist vermutlich dem aktuellen Wahlkampf geschuldet, aber sollte nicht auf dem Rücken eines funktionierenden Bahnsystems ausgetragen werden", wurde erklärt.
 

FPÖ höchst erbost 

Höchst erbost wegen der Kritik am geschäftsführenden FPÖ-Chef Hofer war dessen Partei. Generalsekretär Christian Hafenecker zeigte sich in einer Aussendung "fassungslos über die Einmischung" von Westbahn-Miteigentümer und NEOS-Financier Hans Peter Haselsteiner in den laufenden Nationalratswahlkampf: "Seine Agitation nimmt schön langsam pathologische Züge an. Die heute via Westbahn vorgebrachten Vorwürfe entbehren jeder Grundlage - das wusste Haselsteiner freilich schon vorher, trotzdem nützt er jede Chance, um der FPÖ Schaden zuzufügen. Schon im Bundespräsidenten-Wahlkampf lieferte er mit der 'Kommt Hofer, kommt Öxit' - Kampagne den Tiefpunkt der Wahl-Auseinandersetzung."
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