Wahl-Anfechtung

Westenthaler fordert Klarstellung Fischers

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Diese Frist läuft bis 17. November. Bisher gab es noch keine konkreten Ankündigungen. Doch BZÖ-Chef Peter Westenthaler fodert von Bundespräsident Fischer eine Klarstellung.

Die Bundeswahlbehörde hat am Freitag das amtliche Endergebnis der Nationalratswahl vom 1. Oktober festgestellt. Mit der anschließenden Verlautbarung auf der Amtstafel im Innenministerium begann die vierwöchige Frist für Wahlanfechtungen. Bis 17. November können sich wahlwerbende Parteien an den Verfassungsgerichtshof wenden. Angekündigt hat dies bisher keine Partei. Hans-Peter Martin - der den Einzug in den Nationalrat nicht schaffte - lässt derzeit noch seinen Anwalt prüfen.

Westenthaler fordert Klarstellung Fischers
BZÖ-Chef Peter Westenthaler hat Bundespräsident Heinz Fischer in der Zwischenzeit aufgefordert, sich zum Wahlausgang zu bekennen und den Spekulationen um eine Anfechtung des BZÖ-Wahlergebnisses ein Ende zu setzen. Die Debatte wurde vom Verfassungsjuristen Heinz Mayer ausgelöst, der meint, dass die Stimmen der Kärntner Orangen nicht mit jenen auf Bundesebene addiert werden dürfen, weil das BZÖ in Kärnten mit einem anderen Listennamen angetreten war.

Westenthaler bezeichnete die Expertise Mayers als "permanenten Amoklauf eines parteipolitisch motivierten, selbst ernannten Experten", der das BZÖ verfolge, "um es letztlich vernichten zu wollen". Angesichts aktueller Äußerungen von Grünen und KPÖ, die eine Prüfung des Ergebnisses nicht ausschließen, sei es "nun hoch an der Zeit für ein überparteiliches Staatsoberhaupt, auf die demokratische Legitimation " der Orangen zu verweisen, so Westenthaler. F

Viele Gründe
Grund für eine Anfechtung könnte das Antreten des BZÖ mit zwei verschiedenen Namen in Kärnten und den anderen acht Bundesländern sein. Der Verfassungsrechtler Heinz Mayer ist überzeugt, dass die Stimmen des BZÖ in Kärnten extra zu zählen sind. Damit kämen die Orangen nicht mehr auf österreichweit vier Prozent und würden aus dem Nationalrat fallen.

Die Bundeswahlbehörde hat jedoch in der Vorwoche einstimmig festgestellt, dass das BZÖ die Vier-Prozent-Hürde übersprungen hat - und damit das Antreten mit verschiedenen Namen gebilligt.

Mayer: Anfechtung "vielversprechend"
Die Bundeswahlbehörde entscheidet heute, Freitag, über das endgültige Wahlergebnis - danach sind Einsprüche gegen das Ergebnis möglich. Zumindest im Fall des BZÖ (Stichwort: "Liste Jörg Haider" statt " Liste Westenthaler") hätte eine Berufung beim Verfassungsgerichtshof gute Chancen, sagt der Verfassungsjurist Heinz Mayer.

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