Das Urteil gegen Ex-BZÖ-Obmann Westenthaler wegen Falschaussage im Prügelprozess wurde bestätigt, die Strafe allerdings auf sechs Monate reduziert. Damit ist Westenthaler vorbestraft. In der "Knie-Affäre" droht ihm auch noch ein weiterer Prozess.
Das Wiener Oberlandesgericht (OLG) hat in der sogenannten Prügel-Affäre am Donnerstag den Schuldspruch für den ehemaligen BZÖ-Obmann Peter Westenthaler bestätigt. Die Strafe wurde aber von ursprünglich neun auf sechs Monate bedingt reduziert. Eine weitere Milderung wäre nicht möglich, da sich Westenthaler "völlig Schuld uneinsichtig" gezeigt habe, wie die Vorsitzende des Berufungssenats, Brigitte Kunst, feststellte.
Eine weitere Strafminderung oder gar die von Verteidiger Josef Wegrostek erwünschte Umwandlung in eine Geldstrafe lehnte der Strafsenat aus generalpräventiven Gründen ab. Das Gericht wolle "negative Beispielfolgen in der Bevölkerung hintanhalten" und "präsumtive Täter" vor falschen Aussagen abhalten, sagte Kunst.
Westenthaler: "Justizskandal"
Westenthaler reagierte
unmittelbar nach der Urteilsverkündung empört und meinte zu den zahlreichen
anwesenden Journalisten: "Sie wurden Zeugen einer justiziellen Farce."
Das Urteil sei seit Tagen schriftlich vorbereitet gewesen und nur mehr
verlesen worden. Diese Verlesung habe längere Zeit in Anspruch genommen als
die Urteilsberatung, was Westenthaler "ganz offensichtlich einen
Justizskandal" nannte. Er will vor den Europäischen Gerichtshof ziehen.
Der Mediensprecher des Wiener Oberlandesgerichts (OLG), Raimund Wurzer, ist den Aussagen Westenthalers entgegengetreten. "In Berufungsverfahren wird der Strafakt dem zuständigen Berufungssenat bereits mit der jeweiligen Berufungsschrift und der Stellungnahme der Oberstaatsanwaltschaft vorgelegt. Auf Grundlage dieser Schriftsätze und des übrigen Akteninhaltes wird zur Vorbereitung der mündlichen Berufungsverhandlung ein Rohkonzept als Arbeitsgrundlage erstellt", stellte Wurzer klar.
BZÖ: "Nehmen Urteil zur Kenntnis"
Das BZÖ hat
bereits zu dem Urteil Stellung genommen: "Aus Respekt vor dem
Österreichischen Rechtsstaat und der Unabhängigkeit der Justiz haben wir das
Urteil zur Kenntnis zu nehmen", sagt BZÖ Generalsekretär Dr. Martin
Strutz. "Dennoch bleibt es jedem unbenommen, wem Glauben geschenkt
wird. Das BZÖ geht daher weiter davon aus, dass die Darstellungen Peter
Westenthalers richtig sind. Die Reduktion des Strafausmaßes wird als
Teilerfolg begrüßt".
„Schande fürs Land.“
Der renommierte
Verfassungsjurist Heinz Mayer spricht gegenüber ÖSTERREICH Klartext:
„Westenthaler und Winter geben kein gutes Bild ab. Das ist eine Folge der
Personalauslese der beiden Parteien, für die ein Konflikt mit dem Strafrecht
offenbar kein Problem. Politiker, die Raufende anfeuern oder hetzen wie Frau
Winter, haben in einem ordentlichen Parlament nichts verloren.“ Mayers
Kollege, der Staats- und Verwaltungsrechtrechtler Bernd-Christian Funk,
sagt zu ÖSTERREICH: „Die beiden sind keine größere Schande wie Martin Graf
als Dritter Nationalratspräsident.“
"Knie-Affäre": Jetzt droht zweiter Prozess
Die
Staatsanwaltschaft Wien möchte Westenthaler nun auch wegen Körperverletzung
und Widerstands gegen die Staatsgewalt belangen. Der entsprechende
Vorhabensbericht liegt zur Genehmigung bereits im Justizministerium.
Polizisten angefahren?
In dieser Sache geht es um die
sogenannte Knie-Affäre: Westenthaler soll nach dem Besuch eines
Fußballmatches während der letztjährigen Europameisterschaft beim Ausparken
mit einem Polizisten aneinandergeraten sein und den Beamten schließlich
angefahren und am Knie verletzt haben. Für Westenthaler, der dies stets
bestritten hat, gilt die Unschuldsvermutung.
ÖVP watscht Westi ab
Unterdessen spricht die ÖVP
Westenthaler die Berechtigung ab, sich weiter öffentlich zu den Themen
Sicherheit und Kriminalität zu äußern. Westenthaler ist Sicherheitssprecher
des BZÖ.
"Ein rechtskräftig verurteilter Abgeordneter ist als Sicherheitssprecher einer Partei völlig unglaubwürdig und ein Hohn für den Rechtsstaat", meinte ÖVP-Sicherheitssprecher Günter Kössl am Donnerstagnachmittag per Presseaussendung. Westenthaler solle "in Zukunft besser schweigen, wenn es um die Themen Sicherheit und Kriminalität geht."
Zweiter Fall: Urteil gegen Winter bestätigt
Die
Berufsverhandlung im Fall Susanne Winter, die im Grazer
Gemeinderatswahlkampf 2008 unter anderem den Propheten Mohammed als "Kinderschänder
im heutigen Rechtsverständnis" bezeichnet hatte, hatte am Mittwoch
in Graz mit der Bestätigung des Strafausmaßes in erster Instanz geendet.
Zwei der "strafgebenden Fakten" wurden jedoch fallengelassen. Der
Vorsitzende Richter Erwin Schwentner begründete die Entscheidung damit, dass
auch die anderen Delikte "derartig schlimm" seien, dass diese
allein für die Strafe reichte.
Winter war im Jänner 2009 am Straflandesgericht Graz wegen Herabwürdigung religiöser Lehren und Verhetzung zu drei Monaten bedingter Haft und 24.000 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Die FPÖ-Abgeordnete war damals in Berufung gegangen. Bei der Verhandlung am Mittwoch brachte ihr Verteidiger noch diverse Anträge - unter anderem zur Einholung eines historischen Gutachtens - ein. Diese wurden aber vom Richtersenat abgewiesen.