Wirbel um Attacke auf Twitter
Westenthaler klagt Kanzlersohn und User, die Tweet teilten
01.09.2017
Ein Tweet von Niko Kern geht Peter Westenthaler gegen den Strich.
Da staunten einige Twitter-User nicht schlecht, als in den letzten Tagen Post vom Anwalt von Peter Westenthaler ins Haus flatterte. Der Ex-FPÖ/BZÖ-Politiker geht nämlich gegen einige User rechtlich vor die einen Tweet von Kanzlersohn Niko Kern vom 15. August geteilt haben.
Konkret geht es um die Verletzung der Unschuldsvermutung. Niko Kern hatte eine Grafik des „Kurier“ geteilt, die Gerichtsurteile und laufende Prozesse gegen Politiker, Lobbyisten und Berater der ÖVP-BZÖ-Regierung aufzeigen. Darin wurde Westenthaler aufgelistet, der wegen „Untreue und Betrugs“ zu „10 Monaten unbedingt“ verurteilt worden sein soll. Kern schrieb dazu noch: „Schandtaten des inneren ÖVP/FPÖ-Zirkels“.
Doch dagegen geht Westenthaler nun juristisch vor. Denn diese Verurteilung sei nicht rechtskräftig, da er Rechtsmittel gegen dieses Urteil erhoben hat. Nun will Westenthaler Entschädigungszahlungen nicht nur von Kern, sondern auch von jenen, die den Tweet teilten.
Allerdings ist die Rechtslage in diesem Fall schwammig. Wird ein Tweet kommentarlos geteilt, könne es unter das Zitatrecht fallen, zitiert der „Standard“ online den Juristen Alexander Nessler.
Anders wäre es, wenn man sich mit dem Tweet und dessen Inhalt identifiziert und dies auch durch einen Kommentar deutlich macht. Laut Westenthalers Anwalt Michael Rami werden nur jene User belangt, die den Tweet „zustimmend kommentiert“ haben, berichtet der „Standard“.