Alle fünf Fraktionen stimmten gegen eines Auslieferung des BZÖ-Sicherheitssprechers.
Der Nationalrat wird dem Auslieferungsbegehren der Staatsanwaltschaft Wien für den BZÖ-Abgeordneten Peter Westenthaler nicht nachkommen. Alle fünf Fraktionen stimmten im Immunitätsausschuss gegen die Auslieferung des Sicherheitssprechers des orangen Bündnisses. Die Fraktionen sahen einen politischen Zusammenhang mit den Aussagen Westenthalers gegeben.
Anzeige wegen übler Nachrede
Grund für das
Auslieferungsbegehren war eine Anzeige von Martin Kreutner, Leiter des Büros
für interne Angelegenheiten (BIA), wegen übler Nachrede. Westenthaler hatte
Kreutner im Vorjahr unterstellt, Polizeiakten und andere geheime
Informationen an einen Journalisten weitergegeben zu haben.
In einer (mittlerweile vom BZÖ zurückgezogenen) Aussendung behauptete Westenthaler unter anderem, Kreutner habe "zum wiederholten Male" von einem "Polizeiakt bis hin zu einem Obduktionsbericht" Akten und Informationen an Klenk weitergegeben. Kreutner erstattete daraufhin im Mai 2008 Anzeige gegen Westenthaler. Das Ermittlungsverfahren wurde zunächst eingestellt, das Oberlandesgericht Wien ordnete im vergangenen Herbst jedoch die Fortführung des Verfahrens an. Weil Westenthaler allerdings als Abgeordneter Immunität genießt, musste nun das Parlament über die Auslieferung entscheiden.