Alpen-Donau.info
Wieder Aufregung um Neonazi-Homepage
05.08.2014
"Alpen-Donau.info" hat Namen und Daten von Anzeigern veröffentlicht.
Die Veröffentlichung der Daten zweier Anzeiger auf der Neonazi-Homepage "Alpen-Donau.info" brachte die alte Diskussion über den Umgang mit der Akteneinsicht in Strafverfahren wieder aufs Tapet. Staatsanwalt Gerhard Jarosch hält Maßnahmen gegen die Veröffentlichung von personenbezogen Daten für nötig. Medienanwalt Alfred Noll lehnt ein strafbedrohtes Verwertungsverbot und ähnliches ab.
Die beiden Personen, die die "Alpen-Donau.info" bei der Wiederbetätigungs-Meldestelle des Innenministeriums angezeigt haben, haben gegen die Veröffentlichung ihrer Namen, Adresse und Telefonnummer kaum rechtlichen Mittel. Er sehe keine Gesetzeswidrigkeit, sagte Noll zur APA. Personen, die sich auf diese Weise engagieren, hätten allerdings die Möglichkeit, bei der Meldestelle den vertraulichen Umgang mit ihren Daten anzufordern.
Strafen unnötig?
Strafen für den Verstoß gegen eine Verwertungsverbot oder andere Maßnahmen gegen Veröffentlichungen von Aktenteilen hält Noll nicht für nötig. Jarosch, der Vorsitzende der Vereinigung Österreichischer Staatsanwälte, ist hingegen der Meinung, dass man Verfahrensbeteiligte schützen müsse. Versuche, solche Veröffentlichungen zu sanktionieren, seien in der Vergangenheit immer politisch gescheitert. Aber man könnte überlegen, dass personenbezogene Daten von Opfern, Beschuldigten und Zeugen prinzipiell nicht in den Akt kommen - also technische Vorkehrungen getroffen werden, dass die Polizei diese Daten zwar erfasst, aber die anderen Verfahrensbeteiligten sie nicht einsehen können.
Laut Strafprozessordnung haben die Verfahrensbeteiligten das Recht der Akteineinsicht und der Anfertigung von Kopien. In Par. 54 ist auch ein Verwertungsverbot formuliert, dass die Veröffentlichung personenbezogener Daten anderer Beteiligter oder Dritter, die "nicht in öffentlicher Verhandlung vorgekommen" sind, untersagt - aber keine Strafdrohung enthält. Gegen solche Veröffentlichungen vorgehen können Betroffene allenfalls im Zivilrechtsweg, über das Medienrecht.
"Unglaublicher Skandal"
Die StPO gestatte aber ausdrücklich, Daten und andere Fakten, die Rückschlüsse auf die Identität gefährdeter Person zulassen, von der Akteneinsicht auszunehmen und nur solche Kopien auszufolgen, in denen diese Informationen unkenntlich gemacht wurden, betonte der Grüne Abg. Harald Walser. Deshalb ist es für ihn ein "unglaublicher Skandal", dass "persönliche Daten von AntifaschistInnen an militante Rechtsextreme durch österreichische Behörden" weitergegeben wurden. Denn der Betreiber der Website "Alpen-Donau.info" sei ein amtsbekannter Neonazi, der 2012 in erster Instanz wegen NS-Wiederbetätigung und schwerer gemeinschaftlich begangener Körperverletzung - noch nicht rechtskräftig - verurteilt worden sei. Walser kündigte parlamentarische Anfragen an das Innen-und Justizministerium an.