Wahl-Wiederholung

72.000 Menschen werden erneut zur Wahlurne gebeten

15.06.2016

Der VfGH hat entschieden: Die Bezirksvorsteherwahl in Wien-Leopoldstadt muss wiederholt werden.

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Von der VfGH-Entscheidung sind 72.000 Bezirksbewohner betroffen. Sie können nun noch einmal ihre Stimme abgeben, um ihre Bezirksvertretung zu wählen. Wahlberechtigten sind dieselben Personen wie im vergangenen Herbst.

Der für die Stadtwahlbehörde zuständige Stadtrat Andreas Mailath-Pokorny (SPÖ) versicherte in der Aussendung: "Die Entscheidung des VfGH wird selbstverständlich zur Kenntnis genommen und führt in Folge zu einer neuerlichen Ausrichtung der Wahlen der Bezirksvertretung des zweiten Wiener Gemeindebezirk."

Als Termin für den neuerlichen Urnengang ist "in Anbetracht der bevorstehenden Sommerferien und der gesetzlich erforderlichen Vorbereitungszeit" der September anvisiert. Die Stadtwahlbehörde nimmt die Causa außerdem zum Anlass, " im vorgegebenen gesetzlichen Rahmen mögliche Verbesserungen bei der Bezirkswahlbehörde für den 2. Bezirk in organisatorischer und personeller Hinsicht vorzunehmen", wie es in der Aussendung hieß.

Diskrepanz

In der Pressemitteilung der Stadtwahlbehörde wird außerdem - aus Sicht der Stadt - näher auf die Umstände eingegangen, die zur Entscheidung des Gerichtshofes führten: Bei der am 12. Oktober 2015 - einem Tag nach der Wahl - durchgeführten Auszählung der Briefwahlstimmen habe es eine Diskrepanz zwischen der Anzahl der in die Auszählung miteinbezogenen Briefwahlkarten und den tatsächlich gezählten Stimmen gegeben.

Dieser Umstand sei in der Niederschrift der zuständigen Bezirkswahlbehörde sofort protokolliert, von sämtlichen Mitgliedern der Bezirkswahlbehörde per Unterschrift bestätigt und in Folge der übergeordneten Stadtwahlbehörde gemeldet worden, wie weiters versichert wurde. Bei der Nachzählung durch die Stadtwahlbehörde am 21. Oktober 2015 sei schließlich ein Überhang von 23 abgegebenen Stimmen verzeichnet worden.

Anlässlich der Nachzählung habe die Stadtwahlbehörde die durch die Bezirkswahlbehörde für den zweiten Bezirk irrtümlich erfolgte Vermengung von einigen nicht unterschriebenen und somit nichtigen Briefwahlkarten mit den 8.223 einzubeziehenden Briefwahlkarten festgestellt. Die Feststellungen der Stadtwahlbehörde wurden ebenfalls in einer von allen Mitgliedern unterschriebenen Niederschrift protokolliert.

Nur Unregelmäßigkeiten bei Briefwahl

Der VfGH habe das Ergebnis der Nachzählung der Stadtwahlbehörde in seiner Erkenntnis bestätigt, wies die Stadtwahlbehörde in ihrer Stellungnahme außerdem hin. Die von 71.845 Bürgern in den 107 Sprengelwahllokalen des zweiten Bezirks abgegebenen Stimmen seien nicht beanstandet worden.

Nichtsdestotrotz entschied der Gerichtshof, dass die Wahl im gesamten zweiten Gemeindebezirk wiederholt werden muss. Eine Wiederholung lediglich der Briefwahl komme nicht in Betracht, wurde von der Justiz argumentiert.

Der von der FPÖ beantragten Anfechtung wurde deswegen stattgegeben, da die festgestellten Widrigkeiten auf das Wahlergebnis Einfluss haben könnten. Denn der Unterschied zwischen den Grünen, die auf Platz zwei landeten und der FPÖ, die auf Platz drei landete, betrug lediglich 21 Stimmen.

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