Gemeinde Wien muss die Kosten für die nicht aus Wien stammenden Patienten übernehmen.
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) beschert der Wiener Gebietskrankenkasse eine warme Gelddusche. In einem am Montag veröffentlichten Erkenntnis geben die Höchstrichter der Kasse in einem Rechtsstreit mit der Gemeinde Wien recht, die zur Zahlung von rund 48 Mio. Euro (samt Zinsen) verurteilt wird. Damit werden die seit 1999 angefallenen Kosten für die Behandlung sogenannter "Fremdpatienten" im von der Wiener Gebietskrankenkasse betriebenen Hanusch-Krankenhaus abgegolten.
Hanusch-Krankenhaus
Dass die Gemeinde Wien der Kasse künftig auch
die Kosten für die nicht aus Wien stammenden Patienten im
Hanusch-Krankenhaus ersetzen muss, hat der Verfassungsgerichtshof bereits im
vorigen Oktober entschieden. Seither ging es noch um die Frage, ob die Kasse
auch Anspruch auf Kostenersatz für die vergangenen Jahre hat. Die Gemeinde
bestritt das und behauptete unter anderem, die Fälle seien bereits verjährt.
Außerdem hätte die Kasse nach Meinung der Stadtregierung nachweisen müssen,
dass die Patienten tatsächlich stationär behandelt werden mussten.
Keine Verjährung
Die Verfassungsrichter folgten den Wiener
Argumenten allerdings nicht und gaben der Kasse großteils recht: Eine
Verjährung wurde ebenso verneint wie die Beweislast der Kasse, zumal die
Vertreter der Stadt trotz ausdrücklicher Nachfrage keine Verdachtsmomente
(etwa bezüglich einer Manipulation der Verrechnungsdaten) gegen die Kasse
vorgebracht haben. Die Gemeinde wurde daher zur Nachzahlung von 48 Mio. Euro
verurteilt, die Summe ist binnen zwei Wochen fällig.
Für die Krankenkasse kommt die Zahlung jedenfalls gerade recht: Für heuer rechnet die Wiener Krankenversicherung mit einem Verlust von 30,8 Mio. Euro.