"Gefahr im Verzug"
Wien schließt islamische Schule
23.01.2015Anlassfall für die Schließung war die Verletzung eines Mädchens.
Der Wiener Stadtschulrat hat wegen "Gefahr im Verzug" eine private islamische Volksschule in Wien-Brigittenau geschlossen. An der Schule habe es die Anweisung gegeben, dass auch bei Verletzungen von Kindern kein Kontakt mit Behörden aufgenommen werden solle, bestätigte man bei der Schulbehörde einen Bericht des "Kurier" (Freitag-Ausgabe).
"Gefahr im Verzug"
Bei einer Gefährdung von Psyche oder Gesundheit der Schüler müsse sofort gehandelt werden, betonte man im Stadtschulrat. Laut Gesetz genüge hier schon der geringste Zweifel. "Wenn wir uns nicht darauf verlassen können, dass bei Verletzung eines Kinds die Rettung verständigt wird, dann ist Gefahr im Verzug."
Mädchen verletzt
Anlassfall war laut "Kurier" die Verletzung eines Mädchens, das von einem Mitschüler umgestoßen wurde und sich dabei ein Hämatom auf der Stirn zuzog. Dieser Vorfall wurde am Tag danach von der Schuldirektorin der Polizei gemeldet, wobei diese auch angab, dass das Mädchen nach wie vor eine deutliche Schwellung im Gesicht hätte. Als die Direktorin den Erhalter der Schule, einen islamischen Verein, davon informierte, soll dieser eine "schulinterne Regelung" solcher Fälle verlangt haben. Der Schutz der Eltern habe Vorrang, zumal diese oft auch gar keine Sozialversicherung hätten.
Die Obfrau des Erhaltervereins der vor allem von Tschetschenen besuchten Schule bestreitet diese Darstellung: Es habe nie eine Weisung gegeben, nicht die Rettung zu informieren. Die Mutter des Mädchens sei mit diesem beim Arzt gewesen, dieser habe eine weitere Behandlung für nicht nötig erachtet. Als die Direktorin die blauen Flecken bemerkt habe und die Mutter bat, sie zum Röntgen zu bringen, sei diese terminlich verhindert gewesen. Dem Mädchen gehe es offenbar gut - und falls keine medizinische Notwendigkeit bestehe, hätten die Eltern das Entscheidungsrecht, ob sie einen Arzt aufsuchen.
Der Verein will nun sowohl gegen die Direktorin, die "psychisch angeschlagen und Burnout-gefährdet" sei, vorgehen als auch die Schließung der Schule rechtlich bekämpfen.
Die Volksschule ist eine Privatschule ohne Öffentlichkeitsrecht. Ihre Schüler müssen also am Ende des Schuljahrs eine Externistenprüfung ablegen. In der Wiener Schulbehörde hatte man offenbar schon länger Bauchweh: Schon die Errichtung der Schule wurde von ihr zunächst untersagt, später aber vom Unterrichtsministerium genehmigt.