Wien. Ausgerechnet Heinz-Christian Straches Mutter Marion, die der Politiker regelmäßig bei Wahlkampfveranstaltungen auf die Bühne holt, könnte ihn nun die Kandidatur bei der Wien-Wahl im Oktober kosten.
Doch von Anfang an: Die linke Kleinpartei „Wandel“ behauptet, dass der ehemalige FPÖ-Chef und nunmehrige Spitzenkandidat seiner eigenen Liste zwar seinen Hauptwohnsitz in Wien gemeldet habe, aber mit seiner Familie bei Klosterneuburg in Niederösterreich lebe. Er sei deshalb gar nicht berechtigt, bei der Wien-Wahl anzutreten. Die Liste Wandel hat deshalb bei den zuständigen Behörden in Wien und Niederösterreich Sachverhaltsdarstellungen eingebracht.
Prüfung der Behörde geht »über Routine hinaus«
„Anpatzversuch“. Das Team HC Strache spricht freilich von einem „Anpatzversuch“ und erklärte umgehend, dass Straches Lebensmittelpunkt nach wie vor in Wien, und zwar im 3. Bezirk, liege. Der Geschäfts- und Nebenwohnsitz im Sommer sei Weidling bei Klosterneuburg.
Während hier Aussage gegen Aussage steht, könnte ein Dokument aus dem Akt der Casinos-Ermittlungen – es liegt ÖSTERREICH vor – Strache in die Bredouille bringen: Demnach wollte die Polizei letztes Jahr in besagter Wohnung eine Hausdurchsuchung durchführen. Geöffnet habe die Tür aber weder der ehemalige Vizekanzler noch Ehefrau Philippa, sondern Straches Mutter.
Die sagte laut Akt aus: „Ich erkläre, dass mein Sohn hier nicht wohnhaft ist und hier keine persönlichen Gegenstände hat.“ Und zwar „seit mindestens 19 Jahren“!
Prüfung. Die Wahlbehörde prüft nun Straches Hauptwohnsitzmeldung – das gehe über übliche Routine hinaus. Auf die Frage, was passiert, wenn sich herausstellt, dass Straches Lebensmittelpunkt nicht in Wien liegt, erklärt Verfassungsjurist Heinz Mayer ÖSTERREICH: „Dann kann er bei der Wahl nicht antreten.“
Verfassungsjurist Heinz Mayer erklärt, wie es mit Straches Kandidatur weitergeht.
ÖSTERREICH: Wird Strache bei der Wien-Wahl überhaupt antreten können?
Heinz Mayer: Entscheidend ist, ob er am Stichtag seinen Hauptwohnsitz in Wien hatte. Er muss um diesen Zeitraum herum tatsächlich dort gewohnt haben, sonst ist er in Wien nicht wahlberechtigt und kann auch nicht bei der Wahl antreten.
ÖSTERREICH: Wie lautet Ihre persönliche Einschätzung?
Mayer: Ich kann das nicht bewerten, aber die Situation scheint einigermaßen bizarr. Dass er wieder bei seiner Mutter eingezogen sein soll, ist vielleicht möglich, aber doch eher lebensfremd.
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