Arme Mediziner
Wien behält 12% der Privathonorare von AKH-Ärzten
21.01.2008
Die Stadt Wien will den Spitalsärzten einen Infrastrukturbeitrag abziehen. Die Ärztekammer kritisiert diese Maßnahme heftig.
Der Wiener Landtag beschließt am kommenden Mittwoch eine Neuregelung bei der Abrechnung jener Honorare, die Ärzte in Wiens Spitälern von Privatpatienten kassieren. Neu ist neben mehr Kontrolle, dass die Stadt künftig im AKH - wie schon jetzt in allen Gemeindespitälern - zwölf Prozent der Sonderklassegelder als Infrastrukturbeitrag einbehält. Bei der Ärztekammer sorgt diese für Verärgerung.
Öffentliche Kontrolle der Privathonorare
Die Novelle des
Wiener Krankenanstaltengesetz (KAG) sieht auch vor, dass die Abrechnung der
Privathonorare in den städtischen Spitälern künftig öffentlich kontrolliert
wird. Durch ein Prüfungsrecht für Kontrollamt und Rechnungshof will man für
mehr Transparenz sorgen. Am privatrechtlichen Charakter der ärztlichen
Honorare ändert sich nichts. Die alte Regelung war im Vorjahr von VfGH
aufgehoben worden.
Scharfe Kritik von der Kammer
Die Ärztekammer übte am neuen Modus
für das AKH scharfe Kritik, weil das Geld "ohne jede Gegenleistung"
einbehalten würde. Primarärztereferent Robert Hawliczek ortete eine
Verfassungswidrigkeit des Entwurfs, weil die Gemeinde in die Kompetenzen des
Bundes eingreife. Kritik übte er auch an Wissenschaftsminister Johannes Hahn
(V). Dieser schweige, während seine "großteils erbärmlich bezahlten
Wissenschafter der Medizinischen Universität Wien" gerade um zwölf Prozent
erleichtert würden.
Gesundheitsstadträtin: Infrastruktur gehört Stadt Wien
Im
Büro von Wiens Gesundheitsstadträtin Sonja Wehsely (S) zeigte man sich von
der Kritik wenig beeindruckt. Das Argument, dass man gegenüber den
bundesbediensteten Ärzten im AKH keine Dienstrechtskompetenz habe, ändere
deshalb nichts, weil der Beitrag für die Infrastrukturnutzung eingehoben
werde - und die gehöre der Stadt Wien. Im Übrigen fließe das Geld wieder zur
Gänze ins AKH.
Wien mit 12 Prozent eigentlich billig
Ebenso wie im Rechnungshof
(RH) verwies man auf die Situation an den anderen beiden Universitätsklinken
Österreichs. Dort würden noch höhere Beiträge einbehalten: In Graz sind es
19 Prozent, in Innsbruck seit heuer 20 Prozent (zuvor zehn Prozent). Der RH
hat darauf bereits in einem im Dezember 2006 veröffentlichten Bericht
hingewiesen.