Die Bundesregierung hat sich am Mittwoch über die Rahmenbedingungen für eine Pkw-Winterreifenpflicht ab 1. Jänner 2008 geeinigt.
Der gesetzliche Rahmen für die Winterreifenpflicht ist fix: Wie ÖVP-Verkehrssprecher Helmut Kukacka am Mittwoch mitteilte, hat sich die Koalition auf ein Gesetz geeinigt. Die Vorschrift wird von 1. November bis 15. April gelten. Das Gesetz soll am Mittwochnachmittag im parlamentarischen Ausschuss beschlossen werden und mit 1. Jänner in Kraft treten.
Gesetz gilt bei "winterlichen Verhältnissen"
Lenker
eines Pkw, eines Kombikraftwagens oder eines Lkw mit einem höchsten
zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3.500 kg dürfen "bei
winterlichen Fahrbahnverhältnissen, insbesondere bei Schnee, Matsch oder
Eis", ihr Fahrzeug nur dann in Betrieb nehmen, "wenn an allen Rädern
Winterreifen montiert sind, oder wenn Schneeketten an den Antriebsrädern
angebracht sind", zitierte Kukacka aus der Einigung, die er gemeinsam mit
seinem SP-Gegenüber Verkehrssprecher Kurt Eder und Verkehrsminister Werner
Faymann erzielte.
Schneeketten sind zwar als Alternative erlaubt, allerdings nur, wenn die Fahrbahn mit einer zusammenhängenden, oder nicht nennenswert unterbrochenen Schnee- oder Eisschicht bedeckt ist und wenn dadurch die Oberfläche der Fahrbahn nicht beschädigt wird.
Geldstrafen für Winterreifen-Muffel
Wer gegen die
Vorschrift verstößt, wird künftig gestraft: Einfache Verstöße werden mit
einer Organstrafverfügung in der Höhe von 35 Euro geahndet, wenn ein
Gefährdungstatbestand vorliegt, wird es richtig teuer: Winterreifensünder
können dann in einem Verwaltungsstrafverfahren mit bis zu 5.000 Euro
bestraft werden, so Kukacka. Die Exekutivorgane bekommen auch die
Möglichkeit, das betroffene Fahrzeug abstellen zu lassen.
Geparkte Autos nicht betroffen
Kukacka betonte, dass die
Regelung ausdrücklich auf winterliche Fahrbahnverhältnisse abstellt sei, sie
gilt also nicht generell: Ist die Fahrbahn trocken, oder weist sie -
aufgrund von Niederschlägen - lediglich Nässe auf, ohne dass das zur Bildung
von Schnee, Matsch oder Eis führt, braucht man keine Winterausrüstung. Wer
keine Garage hat und sein Fahrzeug über Winter nur auf der Straße parkt und
ohnehin nicht benutzt, muss ebenfalls nicht umrüsten.
Verlängert wird auch die Ausrüstungsverpflichtung mit Winterreifen und Schneeketten für Lkw: Sie wird von 15. November auf den 1. November vorverlegt und gilt bis 15. April (bisher 15. März).