Rechtsanwalt Korn tobt

Wirbel um Absage von Pilz-Prozess

06.06.2018

Pilz entschuldigte sich wegen Krankheit vor Gericht, setzt aber für Donnerstag eine Pressekonferenz an.

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© APA/HELMUT FOHRINGER
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Der für Mittwochnachmittag geplante Prozesstermin gegen Peter Pilz am Landesgericht St. Pölten ist abgesagt worden. Pilz hätte sich wegen übler Nachrede an Staatsanwalt Hans-Peter Kronawetter verantworten sollen, sagte sein Kommen aber ab - aus gesundheitlichen Gründen, wie eine Gerichtssprecherin der APA bestätigte. Sollte Pilz erneut ein Nationalratsmandat erhalten, würde der Prozess platzen.

Kronawetter hatte in der Causa Eurofighter die Anklage gegen den Werber Gernot Rumpold vertreten und musste sich von Pilz "Komplizenschaft" nachsagen lassen. Weil Pilz nun keine parlamentarische Immunität mehr genießt, beantragte Kronawetter die Fortsetzung des diesbezüglich eingeleiteten Verfahrens wegen übler Nachrede. Ein Gerichtstermin hätte eigentlich am heutigen Mittwoch in St. Pölten stattfinden sollen. Für Pilz gilt die Unschuldsvermutung.

Pilz mit Gastritis

Laut Medienbericht Pilz hat sich aber kurz vor dem Prozess entschuldigt und das mit "akutem Aufflammen einer chronischen Gastritis" begründet. Gerichts-Sprecherin Andrea Humer bestätigte der APA die Absage wegen Krankheit. Die Verhandlung wurde auf unbestimmte Zeit vertagt. Kurz nach der Absage kündigte Pilz freilich eine Pressekonferenz für den morgigen Donnerstag in Wien an. Dabei soll es um personelle Veränderungen in seiner Partei gehen.

Weg frei für Pilz in den Nationalrat

Mit dem Mandatsverzicht von Maria Stern steht ja möglicherweise ein Weg für Pilz' Rückkehr in den Nationalrat offen. Dass Stern auf ihr Mandat verzichtet, war zu Mittag bekannt geworden. Sollte Pilz seine parlamentarische Immunität zurückerlangen, wird der Prozess überhaupt nicht stattfinden können, bestätigte die Gerichtssprecherin.

Auch an einer anderen Front könnte Pilz juristisches Ungemach drohen, sollte er doch kein Mandat erhalten: Die Staatsanwaltschaft Wien bestätigte am Mittwoch einen "ÖSTERREICH"-Bericht, dass in den Causen Ekis und Natascha Kampusch wegen verbotener Veröffentlichung aus geheimen Akten ein Vorhabensbericht über die Oberstaatsanwaltschaft ans Justizministerium geschickt worden ist. Details dazu nannte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft keine.

Anwalt Korn: "Trauriges Schauspiel"

Nach der Absage des Prozesses hat Gottfried Korn, Rechtsanwalt von Staatsanwalt Hans-Peter Kronawetter, im Gespräch mit der APA gemeint: "Das Ganze ist für einen österreichischen Politiker und Ex-Nationalratsabgeordneten ein trauriges Schauspiel." Kehrt Pilz ins Parlament zurück, so stelle das wieder ein Verfolgungshindernis dar.

Ein persönliches Erscheinen von Pilz war laut Korn nicht erforderlich - er hätte demnach auch einen Anwalt mit einer Vollmacht schicken können. Was mit der Entschuldigung von Pilz aufgrund von Krankheit bezweckt werde, könne sich jeder zusammenreimen, meinte Korn.

Korn: Behörde hätte tätig werden müssen

Zudem merkte der Rechtsanwalt an, dass die Behörde nach Ausscheiden von Peter Pilz aus dem Nationalrat eigentlich von Amts wegen tätig werden hätte müssen. Er habe den Fortsetzungsantrag vor Monaten gestellt, erst über Nachfrage von Kronawetter sei ein Verhandlungstermin anberaumt worden. Über die Vertagung auf unbestimmte Zeit des für 14.00 Uhr angesetzten Prozesses habe das Gericht am Mittwoch um 11.45 Uhr informiert. Das Mindeste sei in so einem Fall, den Prozessgegner anzurufen, meinte Korn in Richtung Pilz.



 

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