Koscheres Fleisch aus Niederösterreich solle nur noch Juden verkauft werden, die sich registrieren lassen.
Die Israelitische Kultusgemeinde Wien (IKG) sorgt sich wegen eines möglichen Verbots koscheren Fleischs in Niederösterreichs. Laut "Wiener Zeitung" soll Präsident Oskar Deutsch dem Vorstand über derartige Pläne der dortigen Landesregierung berichtet haben. Demnach habe die Abteilung Naturschutz in der Landesregierung neue Richtlinien in Sachen Schächten vorgeschlagen.
Für den Tierschutz ist in der niederösterreichischen Landesregierung FPÖ-Landesrat Gottfried Waldhäusl zuständig. Eine Bestätigung der Abteilung für den angeblichen Vorschlag gab es auf APA-Anfrage vorerst nicht. Einerseits solle künftig der Export von koscher geschlachtetem Fleisch verboten sein, andererseits werde der Zugang zu koscherem Fleisch massiv eingeengt, berichtete die "Wiener Zeitung" unter Berufung auf die Kultusgemeinde.
Waldhäusl plant neue Richtlinien für Schächten
Kurios: Informationsschreiben stammte noch von SPÖ-Landesrat
Darin heißt es u.a.: "Festzuhalten ist jedoch, dass die Prüfung gemäß Tierschutzgesetz, ob 'zwingende religiöse Gründe' vorliegen, immer auf den Einzelfall, auf die konkrete Person bezogen, zu erfolgen hat, da es denkbar ist, dass für einzelne Personen die Vorschriften der Glaubensgemeinschaft aus persönlicher Überzeugung keinen zwingenden Charakter haben. Die 'zwingenden religiösen Gründe' haben daher immer eine maßgebliche persönliche Komponente, die bloße Religionszugehörigkeit genügt nicht den Bewilligungsvoraussetzungen."
Und weiter: "Als Bewilligungswerber kommen ausschließlich: Einzelpersonen, welche für sich das Vorliegen zwingender religiöser Ge- und Verbote geltend machen in Betracht." Die Zugehörigkeit zu einer anerkannten Religionsgemeinschaft könnte in der Praxis folgendermaßen dargelegt werden: "Auszüge aus einem Mitgliederverzeichnis, Vorlage eines Meldezettels, auf welchem das Religionsbekenntnis enthalten ist, diverse Dokumente, aus denen die Religionszugehörigkeit zweifelsfrei hervorgeht, etc.", wird aufgelistet.
"Zu beachten ist allerdings, dass teilweise nur wenig außenwirksame/förmliche Akte erforderlich sind, um einer Glaubensgemeinschaft beizutreten. Eine bloße Berufung auf die Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft wird jedenfalls nicht ausreichend sein", heißt es außerdem.
Das Informationsschreiben war eine der letzten Amtshandlungen von Androsch als niederösterreichisches Regierungsmitglied. Androsch hatte am 20. September 2017 seinen letzten Arbeitstag als Landesrat. Am 21. September folgte ihm SPÖ-Landesvorsitzender Franz Schnabl in dieser Funktion, der nach der Landtagswahl im Jänner dieses Jahres zum Landeshauptfrau-Stellvertreter aufgestiegen ist.