Kritik der Opposition
Wirbel um geplante Reform der Bankenaufsicht
16.04.2019Löger verteidigt geplante Reform: FMA-Führungsorgane werden ausgebaut
Finanzminister Hartwig Löger (ÖVP) verteidigt die von ihm geplante Reform der Bankenaufsicht, die künftig in der Finanzmarktaufsicht (FMA) konzentriert werden soll, aber mit nur noch einem Vorstandsmitglied an der Spitze. Die Führungsorgane in der FMA würden erweitert - durch eine neue Verantwortung von drei Exekutivdirektoren für die Bereiche Banken, Versicherungen und Kapitalmarkt, sagte Löger.
Kompetenzveränderungen
Die Aufregung um Kompetenzveränderungen - derzeit ist die Kontrolle zwischen Nationalbank (OeNB) und FMA aufgeteilt - könne er nicht verstehen. Schon vor Monaten habe man begonnen, mit den Verantwortlichen in der Nationalbank, mit den beiden Vorständen der Finanzaufsicht, seinem Staatssekretär Hubert Fuchs (FPÖ) und ihm selbst in einem Projekt die Umsetzung der neuen Aufsichtsstruktur voranzutreiben.
"Daher haben wir klargelegt, dass wir die Zuordnung der Bankenaufsicht und die Fokussierung der Bankenaufsicht, so wie sie auch vom Rechnungshof 2017 gefordert und vorgeschlagen wurde, in der Zusammenführung der Finanzmarktaufsicht vornehmen", sagte Löger am Montagabend in der "ZiB2" des ORF-Fernsehens in einer Zuspielung aus den USA: "Damit stärken wir die Bankenaufsicht, damit werden alle Experten, die derzeit geteilt in zwei Einheiten, nämlich der Nationalbank und der FMA arbeiten, zusammengeführt. Daraus ergibt sich eine effizientere, effektivere und auch deutlich bessere Bankenaufsicht, als wir sie bisher hatten."
Die Besetzung - auch durch die Nationalbank im Aufsichtsratsgremium -, habe man jetzt im aktuellen Gesetzestext sogar erweitert. Im Ministerratsvortrag im November sei noch die Basis eines Vertreters der Nationalbank im Aufsichtsrat vorgesehen gewesen. Nach den gemeinsamen Diskussionen der letzten Monate habe er, Löger, entschieden, auch eine zweite Position im Aufsichtsrat als Entsendung der Nationalbank entsprechend vorzunehmen.
Kritik an Absetzung
Zur Kritik an der geplanten Ablöse des - der SPÖ nahe stehenden - FMA-Vorstands Helmut Ettl meinte Löger, er habe mit diesem "ein persönliches Telefonat aus Washington heraus" geführt und Ettl über die neue gesetzliche Grundlage informiert: "Er ist ja entsandt aus der Nationalbank als Vorstand in die Finanzmarktaufsicht, er hat auch ein Rückkehrrecht im Sinne seines Vertrages. Ich habe ihm zugesagt, dass wir in den nächsten Tagen nach meiner Rückkehr aus New York das Gespräch suchen werden, um seine Entscheidungen auch im Rahmen seiner Zukunft zu treffen. Ich habe ihm aber auch zugesagt, dass wir natürlich Ansprüche, die er aus seinen Verträgen hat, wahren werden, und so gesehen hoffe ich, dass auch Doktor Ettl mit seiner Qualifikation in Zukunft auch für Österreich eine gute Funktion wahrnehmen wird."
SPÖ-Finanzsprecher Jan Krainer hatte die Pläne "zur Lockerung der Bankenaufsicht und zur Abschaffung des Vieraugenprinzips" im Vorstand der FMA am Montagabend als "falsch und gefährlich" bezeichnet. "Die Ausschaltung des Vieraugenprinzips ist beispiellos in Europa", so Krainer in einer Aussendung. Auch die deutsche Finanzaufsicht BaFin habe, anders als die Regierung behaupte, keinen Alleinvorstand. Seitens eines Finanzministeriumssprechers hieß es dazu zur APA, dass durch die Bankenaufsichtsreform das Vier-Augen Prinzip keineswegs ausgeschaltet werde. Ganz im Gegenteil: Durch die drei vom Aufsichtsrat bestellten Exekutiv-Direktoren werde die Kontrolle noch wirksamer ausgestaltet.
NEOS-Wirtschaftssprecher Sepp Schellhorn empörte sich dessen ungeachtet in der Dienstag-Ausgabe der "Presse" über die geplanten Veränderungen: "Wir sind immer für eine Reform der Bankenaufsicht und ein Ende der Doppelgleisigkeit gewesen, aber dass jetzt die FMA nur mehr von einem einzigen Vorstandsmitglied geleitet werden soll, halten wir für völlig falsch." Diese Form der Machtkonzentration sei brandgefährlich. Vom Vieraugenprinzip einfach abzugehen sei gegen alle demokratischen Gepflogenheiten, so Schellhorn: "Der vorliegende Gesetzesentwurf öffnet Missbrauch und Einflussnahme Tür und Tor." Und im "Standard" (Dienstag) meinte er zur Person Ettl, derzeit sei eine Abberufung des Vorstands nur aus wichtigen Gründen wie Pflichtverletzung möglich. Die Verabschiedung Ettls via Gesetz durchzusetzen, halte er "wegen Verletzung des Sachlichkeitsgebots für verfassungswidrig".