Hoher Beamter versetzt, weil er gegen Religionslieder im Musikunterreicht auftrat.
Die Versetzung des Leiters der Rechtsabteilung des NÖ-Landesschulrats sorgt derzeit für Diskussionen. Jurist Fritz Freudensprung hatte sich gegen das Üben von Erstkommunionsliedern im Musikunterricht der Volksschulen gewandt - nach seiner Rechtsauffassung müsse die Vorbereitung der katholischen Schüler auf ihre Erstkommunion ausschließlich im Rahmen des Religionsunterrichtes stattfinden. Diese Ansicht wird auch vom Unterrichtsministerium geteilt.
Nun wurde Freudensprung von Landesschulratspräsident Hermann Helm versetzt - weil er eine gemeinsame Weisung von Landeshauptmann Erwin Pröll (ÖVP) und Helm revidiert habe. Laut Weisung dürfe man im Musikunterricht auch religiöse Lieder üben. Helm berief sich dabei auf Paragraf 2 des Schulorganisationsgesetzes, in dem es heißt, dass neben sittlichen und sozialen auch religiöse Werte im Gesamtunterricht zu vermitteln seien.
Eltern einer konfessionslosen Tochter hatten sich zuvor beschwert, dass ihre Tochter im Musikunterricht in der Volksschule Atzenbrugg-Heiligeneich Kirchenlieder einstudieren musste.
Heftige Kritik an der Entscheidung Helms kommt von der "Initiative Religion ist Privatsache": "Die Pröll-Clique verwechselt den öffentlichen Bildungssektor mit der eigenen Parteizentrale und verbreitet einen sowjetisch anmutenden Gesinnungsterror", meint Initiative-Sprecher Eytan Reif. Der Sprecher fordert, dass Unterrichtsministerin Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ) zu dem Fall Stellung nimmt und kündigt an, "zu 100 Prozent" hinter Freudensprung zu stehen, dessen Versetzung "gesetzwidrig" sei.