Wegen Wahl-Anfechtung

Wird VdB am 8. Juli doch nicht angelobt?

09.06.2016

Weil die FPÖ die Wahl anficht, könnte sich die Angelobung des neuen Präsidenten verzögern.

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Nachdem die FPÖ ihre 150 Seiten lange Anfechtung beim Verfassungsgerichtshof eingebracht hat, wurde heute ein sogenanntes "Vorverfahren" eingeleitet. Die Bundeswahlbehörde wurde aufgefordert, die entsprechenden Wahlakten vorzulegen, sagte VfGH-Sprecher Christian Neuwirth am Donnerstag.

Auch erteilte der VfGH der Wahlbehörde den Auftrag, mitzuteilen, ob und bei welcher Behörde Strafanzeige eingebracht wurde. Auch die entsprechenden Unterlagen dazu muss die Behörde an den VfGH übermitteln. Darüber hinaus kann die Wahlbehörde auch eine Stellungnahme zu den in der Anfechtung vorgebrachten Vorwürfen abgeben; dies ist aber nicht zwingend.

Sämtliche Akten, Unterlagen zu den Strafanzeigen und die Stellungnahme müssen bis zum 17. Juni beim Verfassungsgerichtshof einlangen.

Verzögerung sich die Angelobung?
Das Ziel ist, dass der Verfassungsgerichtshof binnen vier Wochen (wie im Gesetz vorgesehen) eine Entscheidung trifft - also noch vor der geplanten Angelobung des neuen Bundespräsidenten am 8. Juli. Garantieren könne man das jedoch nicht, betonte Neuwirth am Donnerstag erneut. Bereits am Mittwoch hatte der VfGH-Sprecher auf den großen Umfang der FPÖ-Anfechtung (150 Seiten) verwiesen. Außerdem könnten immer wieder Umstände auftreten, die ein Verfahren kompliziert machen.

"Aus meiner Sicht wird es wohl kaum in vier Wochen eine Entscheidung geben", meinte Verfassungsjurist Heinz Mayer am Mittwochabend im Hinblick auf den Umfang der Anfechtung in der "ZiB 2".

Wird Hofer Präsident?
Wenn dies tatsächlich der Fall sein sollte, würde das Kollegium der Nationalratspräsidenten die Rolle des Staatsoberhaupts bis zum neuen Angelobungszeitpunkt ausüben. Als dritter Präsident des Nationalrats würde somit Wahlverlierer Norbert Hofer die Chance bekommen, zumindest für kurze Zeit Österreich vertreten.

Kommt es zu Neuwahlen?
Ob aufgrund der vorgebrachten Vorwürfe noch einmal gewählt werden muss, wollte der Leiter der Bundeswahlbehörde, Robert Stein, nicht beurteilen. Es sei jedenfalls das "gute Recht" einer Wahlpartei bzw. eines Zustellungsbevollmächtigten, eine Anfechtung einzubringen - wenn dieser glaubt, dass Rechtswidrigkeiten gefunden wurden, die Einfluss auf das Ergebnis haben. "Es ist Sache des Verfassungsgerichtshofes - mit unserer Unterstützung und Lieferung von Aktenmaterial - das zu beurteilen."

Das Team des früheren Grünen-Chefs und Stichwahl-Siegers Alexander Van der Bellen gibt sich jedoch unbeeindruckt von der Wahlanfechtung der FPÖ: "Wir sehen dem gelassen entgegen", meinte Lothar Lockl, Obmann des Vereins "Gemeinsam für Van der Bellen". FPÖ-Kandidat Norbert Hofer sagte im Ö1-"Mittagsjournal" am Mittwoch, man müsse eben den Pannen nachgehen.

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