Entlastungen
Wirtschaft schreibt auch Steuerreformkonzept
15.04.2008
ÖGB und AK legten schon ihr Papier vor, jetzt erarbeitet die Wirtschaftskammer ein eigenes. Fehlt nur noch das der Koalition.
Kritisch beäugt die Wirtschaftskammer das Steuerreformkonzept, das ÖGB und Arbeiterkammer am Montag präsentiert haben. Vize-Generalsekretär Reinhold Mitterlehner findet es "problematisch", dass die Arbeitnehmervertreter das bereits fixierte Volumen von 2,7 Milliarden noch einmal nach oben gehoben haben. Außerdem stößt er sich an den angedachten Verschlechterungen bei Gruppenbesteuerung und Stiftungen.
Kinderbonus "interessant"
AK und ÖGB hatten
vorgeschlagen, einen Kinderbetreuungsbonus von jährlich 600 Euro für alle
Kinder bis zwölf Jahren in Form eines Absetzbetrages einzuführen. Anspruch
hätten alle Eltern, die ihre Kinder in einer professionellen Einrichtung
unterbringen und jährlich mindestens 6.000 Euro verdienen. Mitterlehner
findet dieses Modell "interessant" und jedenfalls besser als das im
ÖVP-Perspektivenpapier angeregte Familiensplitting.
Keine Wertschöpfungsabgabe
Eine Absage kommt vom
Vize-Generalsekretär dagegen zur ÖGB/AK-Forderung nach einer Art
Wertschöpfungsabgabe zur Finanzierung des Familienlastenausgleichsfonds.
Wenn man solch eine Maßnahme nicht im internationalen Gleichklang vollziehe,
könnte das kapitalintensive Betriebe zur Abwanderung motivieren, befürchtet
Mitterlehner.
Nicht akzeptieren will er auch den Entfall der Begünstigung bei nicht entnommenen Gewinnen.
Höhere Negativsteuer abgelehnt
Ein klares Nein gibt es auch
zur gewünschten deutlichen Anhebung der Negativsteuer, einer Gutschrift für
Personen, die aufgrund ihres niedrigen Einkommens keine Steuer zahlen. Mitterlehner
will vielmehr die Leistungsträger entlasten. Ein soziales Hilfesystem für
jene, die es benötigten, gebe es schon.
Antwort in drei Wochen
Was sich die Wirtschaftskammer selbst
vorstellt, soll in etwa drei Wochen klar sein. Da wird als Antwort auf das
ÖGB/AK-Papier ein eigenes Konzept vorgestellt. Wichtiger Punkt ist das
sogenannte Jahressechstel, also das steuerbegünstigte 13., 14. Gehalt auch
für Selbstständige. Weiters enthalten sein werden das jüngst präsentierte
Bildungskonto und die Abschaffung von Bagatellsteuern wie Werbegebühren.
Beim Spitzensteuersatz soll es auch Änderungen geben, ob mit einer Senkung
des Satzes oder einer Hinaufsetzung der Einkommensgrenze, ist offen.
Klar ist für die Kammer jedenfalls, dass die Entlastung für den Unternehmerbereich nicht bei nur 500 Millionen liegen kann, wie das die Regierung erwägt.