Ermittlungsverfahren dauern bis zu 8 Jahre
WKStA: Nur einer von 100 Beschuldigten wird verurteilt
11.02.2021
Kritik an langen Verfahrensdauern - Ermittlungsverfahren dauern bis zu 8 Jahre!
Nach der Hausdurchsuchung bei Finanzminister Gernot Blümel am Donnerstag ist die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft wieder einmal in aller Munde. In der ÖVP vermutet man hinter vorgehaltener Hand eine „politisch motivierte Aktion“ der WKStA. Schon in der Vergangenheit hatte es immer wieder Kritik gegeben, weil die WKStA Verfahren ewig in die Länge zog und vertrauliche Informationen ganz bewusst an die Öffentlichkeit leakte.
Für Aufregung sorgt nun auch eine parlamentarische Anfrage an das Justizministerium zur Arbeit der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft, die oe24 vorliegt. Daraus geht hervor, dass die WKStA bisher gegen 39.925 Personen Ermittlungsverfahren als „Beschuldigte“ geführt hat. Allerdings: Nur 471 dieser Beschuldigten wurden bis 30. Oktober 2020 auch verurteilt. Zu Freiheitsstrafen wurden sogar nur 361 Angeklagte verurteilt. Heißt: Von 100 Beschuldigten wird im Endeffekt nur knapp über einer verurteilt!
Überhaupt stellt die parlamentarische Anfrage der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft kein gutes Zeugnis aus: Ermittlungsverfahren dauern im Schnitt 203 Tage, also fast ein Jahr. Das älteste offene Ermittlungsverfahren, das von Beginn an von der WKStA geführt wurde, ist bereits am 11. Jänner 2013 angefallen, läuft also seit über 8 Jahren!