Zwangsgebühr kein Monopol-Doping für ORF
Unser Höchstgericht hat die ORF-Gebühr abgeschafft. Der Verwaltungsgerichtshof hat entschieden, dass all jene, die ihr TV-Programm über Streaming-Angebote auf PC oder iPad empfangen, keine ORF-Zwangsgebühr mehr zahlen müssen. Nur wer definitiv ein TV- oder Radiogerät besitzt, brennt weiter.
Für den ORF kann diese Entscheidung desaströs werden – weil die Zukunft des Fernsehens von Computer und Internet bestimmt wird. Schon jetzt wird das Urteil bei cleveren Internet-Nutzern zu einer Massenkündigung der ORF-Gebühr führen – in 10 Jahren wird Fernsehen nur mehr über das Internet konsumiert werden.
Die ORF-Zwangsgebühr ist nicht mehr zeitgemäß: Es ist nicht einzusehen, warum wir für ein TV-Programm, das primär aus US-Serien, Filmen und Sportrechten besteht, weiter 300 Euro (!) jährlich an den ORF bezahlen müssen, während dasselbe Angebot bei RTL, Pro 7, Puls 4 oder ATV gratis ist.
Der Anteil an öffentlich-rechtlichen Sendungen im ORF ist so minimal geworden, dass er eine Einhebung einer Zwangsgebühr nicht rechtfertigt.
Derzeit benützt der ORF die Zwangsgebühr dafür, den heimischen Privatsendern die besten Sport- und Filmrechte vor der Nase wegzukaufen (so wie das Puls 4 mit der Champions League geschehen ist).
Wenn in Zukunft die Fernsehgebühr als „Haushaltsabgabe“ zu einer echten Zwangsgebühr erweitert werden soll, dann kann das nur im Rahmen einer Neuordnung des TV-Marktes geschehen. Dann dürfen die Gebühren nur mehr für die Produktion von öffentlich-rechtlichen Qualitätssendungen, News, Dokus und Kultur verwendet werden – nicht für Simpsons, CSI, Formel 1 oder Dancing Stars und schon gar nicht für den Verwaltungsapparat.
Eine Haushaltsabgabe ist nur dann akzeptabel, wenn sie allen Medien zur Erhaltung österreichischer (!) Medien-Identität und -Qualität offenstehen – auch den privaten TV-Sendern.
Eine Zwangsgebühr als Monopol-Doping darf es nach diesem Urteil nicht mehr geben.