Ein Kommentar von oe24-Chefredakteur Niki Fellner.
Der kaltblütige Mord in der Sozialabteilung der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn zeigt leider auf besonders tragische Weise das Versagen unseres Asylsystems auf.
Die Strafakte des mutmaßlichen Täters Soner Ö. liest sich wie ein schlechter Kriminalroman: Diebstahl, Einbruch, Widerstand gegen die Staatsgewalt, schwere Körperverletzung, gefährliche Drohung etc. Mehr als fünf Jahre saß er hinter Gitter. Schließlich bekam er ein Aufenthaltsverbot, musste das Land verlassen. So weit, so richtig.
Dann passierte der Skandal: Anfang Jänner reiste Soner Ö. mit einem Schlepper illegal nach Österreich ein. Doch anstatt, dass der amtsbekannte Straftäter sofort in Schubhaft genommen und abgeschoben wurde, blieb er auf freiem Fuß und konnte einen neuen Asylantrag stellen.
Skurrile Begründung: Obwohl Österreich ein unbefristetes Aufenthaltsverbot gegen Soner Ö. ausgesprochen hatte, wurde dieses durch EU-Recht ausgehebelt. Das heißt: Trotz Aufenthaltsverbots musste die Behörde den Asylantrag prüfen und ein Verfahren einleiten.
Aber: Selbst wenn ein negativer Asylbescheid ausgestellt worden wäre, hätte man Soner Ö. nicht abschieben können, weil er Angehöriger der kurdischen Volksgruppe ist.
Dieser Fall zeigt leider: Unser Asylsystem ist zahnlos. Jeder Straftäter kann nach einigen Jahren wieder bei uns einreisen und einen neuen Asylantrag stellen. Diese gesetzliche Lücke gehört sofort geschlossen. Denn all die (angekündigten) Abschiebungen bringen nichts, wenn die Straftäter nach Kurzem wieder in Österreich auftauchen. Wenn die EU hier nicht handelt, muss Österreich alleine vorpreschen.