Anwaltskosten

Zadic in Honorar-Streit zu Strafzahlung verdonnert

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Bittere Niederlage für Alma Zadic: Das Justizministerium muss dem klagenden Beamten die Kosten ersetzen.

Im August 2024 wurde der Kostenersatz bei Freisprüchen in Österreich erhöht. Nun kam es zu einem neuen Streit zwischen einem Justizwachebeamten und dem Ministerium von Alma Zadic. Der Beamte, gegen den aufgrund von Amtsmissbrauch ermittelt wurde, erhielt nach der Einstellung des Verfahrens Anwaltskosten in Höhe von 6.216,80 Euro. Zadic weigerte sich jedoch, den Erfolgszuschlag von 1.722,90 Euro zu zahlen.

Der Beamte beschwerte sich beim Bundesverwaltungsgericht und die Richter entschieden zu seinen Gunsten. Der Erfolgszuschlag sei gerechtfertigt und entspreche den "Allgemeinen Honorar-Kriterien". Dies bedeutete eine empfindliche Niederlage für das Justizministerium und Zadic, die die Zahlung des Zuschlags zunächst abgelehnt hatten.

Insgesamt muss das Ministerium nun 7.323,20 Euro an den Beamten überweisen. Diese Summe setzt sich aus den ursprünglichen Anwaltskosten und zusätzlichen 1.106,40 Euro aus dem Verwaltungsverfahren zusammen. Der Fall wirft Fragen zur Transparenz und Fairness im Umgang mit Beamten in rechtlichen Angelegenheiten auf und könnte weitreichende Folgen für die Praxis des Ministeriums haben.

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