Um 3,7 Prozent

Zahl der Einbürgerungen gestiegen

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Bosnien und Herzegowina ist Spitzenreiter unter den Herkunftsländern.

Die vorläufige Zahl der Einbürgerungen in Österreich war 2014 mit insgesamt 7.693 um 3,7 Prozent höher als im Vorjahr, berichtete die Statistik Austria am Donnerstag. 123 der eingebürgerten Personen hatten ihren Wohnsitz im Ausland. 37,1 Prozent wurden bereits in Österreich geboren, 39,1 Prozent waren unter 18 Jahre alt.

Unter den Ländern der bisherigen Staatsangehörigkeit lag Bosnien und Herzegowina mit 1.120 Personen (14,6 Prozent) an erster Stelle. Aus der Türkei kamen 885, aus Serbien 671, aus der Russischen Föderation 433 und aus dem Kosovo 381 eingebürgerte Personen.

Anstieg seit vier Jahren
Die Einbürgerungszahlen sanken seit dem Rekordjahr 2003 (45.112 Fälle) kontinuierlich und erreichten im Jahr 2010 ein Minimum von 6.190. Seit 2011 (6.754) ist ein Anstieg der Einbürgerungen festzustellen, der sich 2014 (7.693) weiter fortsetzte. 2014 lag die vorläufige Einbürgerungsrate - Einbürgerungen von in Österreich wohnhaften Personen (7.570) bezogen auf 100 in Österreich lebende Personen mit nichtösterreichischer Staatsangehörigkeit - wie im Vorjahr bei 0,7 Prozent.

In vier Bundesländern wurden im Jahr 2014 mehr Personen eingebürgert als im Jahr 2013. Die Zuwächse fielen am deutlichsten in der Steiermark (666 Einbürgerungen bzw. +20,0 Prozent), in Wien (2.632, +8,6 Prozent) und im Burgenland (150, +7,9 Prozent) aus, geringer in Oberösterreich (1.283, +0,4 Prozent). In Niederösterreich (1.152, -1,6 Prozent), in Salzburg (451, -2,6 Prozent), in Kärnten (314, -4,3 Prozent) sowie in Vorarlberg (392, -5,1 Prozent) und in Tirol (530, -9,2 Prozent) wurden dagegen weniger Personen als im Vorjahr eingebürgert.

Rechtsanspruch
Mehr als die Hälfte aller Einbürgerungen (4.270 bzw. 55,5 Prozent) erfolgte aufgrund eines Rechtsanspruchs, darunter wurden 2.219 Personen nach mindestens sechsjährigem Wohnsitz in Österreich und aus besonders berücksichtigungswürdigen Gründen (z. B. Geburt in Österreich, EWR-Staatsangehörigkeit oder asylberechtigt). 378 Personen wurden aufgrund eines mindestens 15-jährigen Wohnsitzes in Österreich und nachhaltiger Integration und 829 Personen aufgrund der Ehe mit einem Österreicher bzw. mit einer Österreicherin eingebürgert.

Weitere 1.230 Personen erhielten die Staatsbürgerschaft im Ermessen (16 Prozent), darunter 1.153 Personen nach mindestens zehnjährigem Wohnsitz. Unter dem Titel "Erstreckung der Verleihung" wurden 248 Ehegatten sowie 1.945 Kinder eingebürgert.

 

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