E-Mails im Namen des mittlerweile in Wien inhaftierten Holocaust-Leugners Gerd Honsik nerven weiterhin heimische Parlamentarier.
Die SPÖ-Abgeordnete Bettina Stadlbauer hat aus diesem Grund eine parlamentarische Anfrage an Justiz- und Innenministerium eingebracht. Honsik soll noch in Spanien den Auftrag gegeben haben, seine "Petitionen" auch nach seiner Auslieferung zu verschicken. Das Justizministerium prüft jetzt den Fall.
E-Mail-Anordnung aus Madrid
Das Justizministerium gibt in seiner
Antwort zu, erst durch die Anfrage von den Botschaften erfahren zu haben.
"Der genannte Strafgefangene ist derzeit allein in einem Haftraum
untergebracht und hatte, seit er in der Justizanstalt Wien-Josefstadt
angehalten wird, keinen Zugang zu elektronischen Kommunikationsmedien",
heißt es weiter. Der 1992 verurteilte Holocaust-Leugner, der sich danach
nach Spanien abgesetzt hatte, sei zu diesem Umstand befragt worden. Honsik
habe angegeben, die Versendung von E-Mails aus dem Untersuchungsgefängnis
bei Madrid angeordnet zu haben - "unter Einhaltung der Gesetze".
Prammer noch am Mail-Verteiler
Stadlbauer hat das E-Mail am 4.
Oktober des vergangenen Jahres - der Tag der Auslieferung Honsiks nach
Österreich - erhalten. Die SP-Politikerin sagte, etliche Parlamentarier
würden auch jetzt noch derartige Botschaften bekommen. Sie selbst sei seit
dem Einbringen der Anfrage vom Verteiler gestrichen worden. Unter den
Adressaten sollen sich die SPÖ-Mandatare Hannes Jarolim und Andrea Kunzl
sowie Nationalratspräsidentin Barbara Prammer (S) befinden. Als Absender ist
Honsiks persönliche Verlagsadresse angegeben.
"NSDAP-Verbotsgesetz abschaffen"
Bei der elektronischen
Botschaft selbst handelt es sich um eine "Petition an das österreichische
Parlament". Die darin enthaltene Aufforderung lautet: "Unterbinden Sie den
Missbrauch des NSDAP-Verbotsgesetzes, wenn Sie es denn noch nicht abschaffen
wollen!" Aber auch einen handschriftlichen Brief als Reaktion auf die
parlamentarische Anfrage hat Stadlbauer von Honsik aus der Haft erhalten.
Darin bezeichnet sich der Absender als "Ziel politischer Verfolgung",
Wiederbetätigung stelle außerdem keinen Auslieferungsgrund dar, argumentiert
er. Und schließlich: "Für meine durch Sie in blindem politischen Hass
initiierte Auslieferung besteht also keine gesetzliche Grundlage, diese
kommt somit einer Entführung gleich."
Unterstützungsgruppe aus Spanien
Das Justizministerium hat
die Anfrage auch zum Anlass genommen, die EU-Justizstelle "Eurojust" um
Recherchen zu angeblichen Unterstützern Honsiks zu bitten. Konkret handelt
es sich um die Aktivitäten des offenbar deutschen, rechtsgerichteten Vereins
"Hilfsgemeinschaft für nationale politische Gefangene (HNG)" in Spanien.
Diese "Unterstützungsgruppe" fordert in einschlägigen Internetforen Hilfe
für Honsik und fordert zu Protestschreiben an das spanische
Justizministerium auf. Als Kontakt wird eine Person in Mainz genannt.