Nationalrat

Zentrales Waffenregister bis Ende 2014

16.06.2010

SPÖ, ÖVP, FPÖ und Grüne waren dafür, nur das BZÖ stimmte dagegen.

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Das neue Waffengesetz ist beschlossen. Koalition, Freiheitliche und Grüne segneten die Vorlage Mittwochabend im Nationalrat ab. Einzig das BZÖ lehnte die Vorlage ab, da es Schikanen gegenüber Traditionsverbänden ortete.

Ab Ende 2014 soll es ein computergestütztes zentrales Waffenregister geben, in dem neben Faustfeuerwaffen auch Gewehre und Schrotflinten erfasst werden. Historische Schusswaffen vor 1871 sind von der Registrierungspflicht ausgenommen. Die Novelle des Waffengesetzes folgt einer EU-Richtlinie. Die Abstimmung wird wegen eines umfangreichen Abänderungsantrags der FPÖ erst am Abend stattfinden. Die Mehrheit ist aber gesichert, da sich in der Debatte bis auf das BZÖ alle Parteien für das Gesetz aussprachen.

Begründung für Erwerb angeben
Das bis Ende 2014 zu erstellende Waffenregister wird neben Faustfeuerwaffen auch Schusswaffen der Kategorien C (etwa Gewehre mit gezogenem Lauf) und D (Schrotflinten), für die keine sonstige waffenrechtliche Bewilligung notwendig ist, erfassen. Die Besitzer müssen auch eine Begründung für den Erwerb angeben - also etwa die Bereithaltung zur Selbstverteidigung, die Ausübung der Jagd, die Ausübung des Schießsports oder das Sammeln. Dafür entfällt die Verpflichtung, jeden Wohnsitzwechsel zu melden - dies erledigt künftig das zentrale Melderegister.

Der BZÖ-Abgeordnete Christoph Hagen befürchtet durch die Novelle Schikanen für Schützenkompanien, die künftig in ihre historischen Waffen Seriennummern einmeißeln und sie bei der Behörde anmelden müssten. Er sprach von einem "Kniefall vor der EU". FP-Generalsekretär Harald Vilimsky wies das zurück: Es gehe hier nicht um eine heimliche Verschärfung des Waffengesetzes, sondern lediglich um die Umsetzung von EU-Recht. Allerdings plädierte Vilimsky in einem Abänderungsantrag für Klarstellungen, etwa dass niemand eine Waffe registrieren muss, wenn er sie nur zur Ansicht erhält.

Kritik an EU-Vorgabe zurückgewiesen
Auch die Koalitionsparteien verteidigten die Novelle: "Dem Brauchtum werden in keiner Weise irgendwelche Schranken gesetzt", versicherte VP-Sicherheitssprecher Günter Kößl. SP-Verteidigungssprecher Stefan Prähauser wies auch die Kritik an der EU-Vorgabe zurück: "Das hilft uns manchmal, Gesetze zu beschließen, die wir uns mit unserem eigenen politischen Mut nicht durchzuziehen trauen." Für Grünen-Justizsprecher Albert Steinhauser ist die Novelle ein "richtiger Schritt". Er plädiert allerdings für ein "Privatwaffenverbot" außer für Sportschützen und Jäger.

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