Bisher war das wegen des Waffenverbots nicht möglich. Jetzt kommt die Reform in den Ministerrat.
Nach Monaten der Verhandlungen ist nun in der Regierung doch eine Einigung auf die Zivildienstnovelle gelungen. Damit wird es ehemaligen Zivildienern ermöglicht, unter gewissen Voraussetzungen einen Polizeidienst anzutreten, was bisher wegen des Waffenverbots faktisch ausgeschlossen war. Weiters erhalten sie mehr Urlaubstage zur Jobsuche. Beschlossen wird die Novelle nach Angaben von ÖVP-Innenministerin Maria Fekter im Ministerrat kommenden Dienstag.
Basisausbildung als Voraussetzung
Der Weg steht Zivildienern
freilich nicht ohne Hürde offen. Sie müssen eine militärische
Basisausbildung absolvieren, um auch den Dienst mit der Schusswaffe bei der
Exekutive ausführen zu dürfen. Grund für diese Änderung laut Fekter: "Ich
kann bei der Polizei auf junge, fähige Männer nicht verzichten." Für Jäger,
Sport-und Traditionsschützen bietet das neue Zivildienstgesetz eine
Ausnahmeregelung. Sie können das 15-jährige Waffenverbot für Zivis streichen
lassen, also kann sich künftig auch ein Zivildiener zum olympischen
Sportschützen entwickeln.
Zivis auch für Kindergärten
Erweitert wird das Angebot
an Einrichtungen, die künftig Zivildiener zugewiesen bekommen. Auch
Kindergärten werden zum Einsatzgebiet. Das ging bisher nur, wenn in der
Einrichtung Kinder mit besonderen Bedürfnissen betreut wurden. Ebenfalls
eingesetzt werden die Zivildiener nunmehr in Einrichtungen, die Fremde
beraten und die Integration dieser unterstützen.