Gesetzesnovelle
Zivildiener können Polizisten werden
16.04.2010
Bislang hatten Zivis wegen der Verweigerung der Waffe ein Problem - Der Personalmangel in der Exekutive macht nun aber eine Reform möglich.
Der Wunsch so manches Zivildieners, später bei der Polizei anzuheuern, wird künftig erfüllt. Die Möglichkeit sieht eine Novelle zum Zivildienstgesetz vor, die von ÖVP-Innenministerin Maria Fekter demnächst in Begutachtung geschickt wird. Um als Ex-Zivi in den Sold der Polizei treten zu können, ist aber das Nachholen von Teilen des Präsenzdienstes erforderlich.
Problem war Waffennutzung
Das Problem bisher ist, dass man den
Zivildienst zwar abbrechen und zum Militär wechseln kann. Wenn man aber
durchgedient hat, ist es nicht mehr möglich, Präsenzdienst zu leisten, um
dann auch Berufe ausüben zu können, für die eine Nutzung von Waffen
erforderlich ist.
Militär muss nachgeholt werden
Konkret dürfen vormalige
Zivildiener bis zum 50. Lebensjahr keinem Wachkörper angehören, und auch
andere Jobs wie Förster sind für sie auf längere Zeit unmöglich, da ein
15-jähriges Waffenverbot nach Absolvierung des Wehr-Ersatzdienstes gilt.
Nunmehr ist vorgesehen, dass die Entscheidung für den Zivildienst im
Nachhinein revidiert werden und das Militär quasi nachgeholt werden kann.
Personalmangel führte zu Novelle
Eine volle sechsmonatige
Dienstzeit dürfte nicht verlangt werden. Fekter denkt an vier Monate, die
nachzudienen sein werden. Das Problem hatte sich laut Innenministerium vor
allem in letzter Zeit ergeben, als die Polizei ihre Werbemaßnahmen verstärkt
hatte und so mancher Bewerber draufgekommen ist, dass der Job für ihn wegen
seiner Zivildiener-Vergangenheit gar nicht in Frage kommt. Um die Pläne der
Innenministerin umzusetzen, ist freilich noch die Zustimmung des
Verteidigungsministeriums notwendig.
Einsatz in Integration und für Kinder
Weiters in der
Zivildienst-Novelle enthalten ist eine Ausweitung der Tätigkeitsfelder.
Künftig werden Zivildiener auch an Integrations- und
Kinderbetreuungseinrichtungen zugewiesen. Letzteres ist bisher schon
möglich, allerdings nur eingeschränkt, nämlich wenn in dem Kindergarten
behinderte Kinder betreut werden. Mit der nunmehrigen Maßnahme werde eine
"Lücke im sozialen Service geschlossen", freute sich die Innenministerin.
Einen Vorteil für die Zivildiener bringt, dass künftig Sonderfreistellungen aus familiären oder persönlichen Gründen ausgeweitet werden. Eine Woche zusätzlich für diese Zwecke ist nunmehr frei und wird nicht mehr vom (zweiwöchigen) Urlaub abgerechnet. Ebenfalls eine Verbesserung ist, dass junge Männer auch Einrichtungen zugewiesen werden können, in denen sie vorher schon beschäftigt waren.
Auf der anderen Seite stehen verschärfte Sanktionsmechanismen für die laut Fekter rund zwei Prozent an "schwarzen Schafen" unter den Zivildienern. Bisher war es so, dass man erst dann vorzeitig aus dem Dienst entlassen wurde, wenn man 24 Tage in Serie im Krankenstand blieb. Nunmehr wird diese Periode auf 18 Tage verkürzt. Eine Entlassung bedeutet ohnehin nicht, dass dann gar nichts mehr geleistet werden muss, sondern dass der Zivildienst zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt zu werden hat. Vereinfacht werden durch die Novelle Entlassungen von Zivildienern, die sich in den zugewiesenen Einrichtungen als unbrauchbar erwiesen haben.
Insgesamt streute Fekter den Zivildienern Rosen, übten diese doch eine ausgesprochen wichtige Rolle in der sozialen Landschaft aus. Deshalb seien in dem Bereich auch keine Budgetkürzungen vorgesehen. An eine Anpassung an die Dauer des Präsenzdienstes denkt die Ministerin nicht, umso mehr als dass die Trägerorganisationen (u.a. wegen der langen Ausbildungszeit) nicht wünschten.