Asylrichter könnten humanitäres Bleiberecht gewähren.
Arigona Zogaj und ihre Familie haben nun zwei Wochen Zeit für eine Beschwerde gegen den negativen Asyl-Bescheid. Damit wäre die Abschiebung erst einmal aufgeschoben. Es bestehen durchaus noch Chancen, in Österreich bleiben zu können. Es gilt zwar als sicher, dass ihnen auch die zweite Instanz kein Asyl gewährt, die Richter könnten aber aufgrund des schwierigen psychischen Zustands von Arigona Zogaj und ihrer Mutter entscheiden, dass eine Abschiebung aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich sei.
Humanitäres Bleiberecht
Die Zogajs könnten auch unter
„subsidiären Schutz“ fallen. Begründung: Die medizinische Versorgung wäre im
Kosovo nicht im selben Ausmaß gegeben wie in Österreich. Beim Status
„subsidiärer Schutz“ dürfen Flüchtlinge zwar arbeiten, aber sie müssen jedes
Jahr einen neuen Antrag stellen. Erst nach fünf Jahren haben sie Chance auf
eine Niederlassungsbewilligung.
Möglich ist auch, dass der Asylgerichtshof im Fall Zogaj humanitäres Bleiberecht gewährt. Der Grüne Landespolitiker Rudi Anschober erwartet das Urteil noch im Advent. Das wäre allerdings höchst ungewöhnlich, denn normalerweise dauern solche Verfahren monatelang.
Weiteres Gutachten?
Spannend wird, ob die Richter des
Asylgerichtshofes das bereits vorliegende psychiatrische Gutachten allein
berücksichtigen oder eine zweite ärztliche Expertise einholen. Zweiteres
würde eine lange Verzögerung bedeuten.
Zwei Richter prüfen den Sachverhalt und treffen eine Entscheidung. Können sich die Juristen nicht einigen, urteilt ein Kammersenat mit fünf Richtern über den Fall.