Heute wollen Minister Oberhauser und Mitterlehner das neue Gesetz präsentieren.
Den ganzen Donnerstag über wurde noch hart verhandelt, denn Sabine Oberhauser war wild entschlossen, heute, Freitag, das neue Gesetz für ein totales Rauchverbot in Lokalen zu präsentieren und in Begutachtung zu schicken. Am Montag muss sich die an Krebs erkrankte Ministerin einer Operation unterziehen.
Noch Donnerstagnachmittag wackelte die Einigung mit ÖVP-Finanzminister Hans Jörg Schelling sowie mit ÖVP-Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner – der ursprünglich die Initiative für das Rauchverbot gesetzt hatte. Knackpunkt waren die Entschädigungen für die Wirte, die bereits in eine Trennung von Raucher- und Nichtraucherbereichen investiert hatten.
Rauchverbot soll auch auf Zeltfesten gelten
Das neue Anti-Rauchergesetz soll jedenfalls diese Eckpunkte bringen:
- Verbot 2017. Im Juli will Oberhauser das Gesetz im Nationalrat beschließen lassen, doch dann tritt es noch lange nicht in Kraft. Frühestens 2017 kommt das Gesetz „im Endausbau“. Die Wirtschaft drängte gar auf eine Übergangsfrist bis 2018.
- Ausnahmen. Im Prinzip soll das Gesetz überall gelten, auch auf Zeltfesten und ähnlichen Veranstaltungen. Der Schlüssel: totales Rauchverbot überall dort, wo serviert und konsumiert wird. Raucherinseln ohne Service könnten möglich sein.
- Entschädigungen. Aufgrund der bisherigen Regelung haben die Wirte rund 100 Millionen Euro in die Abtrennung von Nichtraucherbereichen in ihren Lokalen investiert. Sie sollten ursprünglich günstige Abschreibemöglichkeiten bekommen. Das würde aber jene benachteiligen, die kaum Gewinne machen. Oberhauser hätte auch einer Barablöse für die Gastronomen zugestimmt, doch da legte sich Schelling zunächst quer.
Einladung zu Verhandlung ausgeschlagen
Wirte-Chef: »Regierung wollte uns vorführen«
ÖSTERREICH: Sind Sie noch in die Verhandlung eingebunden gewesen?
Helmut Hinterleitner: Nein, ich wurde von der Regierung kurzfristig eingeladen und hätte von einer Minute auf die andere kommen sollen. Das war aus zeitlichen Gründen unmöglich. Es gebietet der Anstand, dass man da eine gewisse zeitliche Frist gibt. Dieses Vorgehen erinnert mich an ein Vorführen von Regierungsseite.
ÖSTERREICH: Sind Sie dennoch über Details wie Entschädigungen oder Fristen informiert?
Helmut Hinterleitner: Ich muss zu meinem großen Bedauern sagen: leider nicht. Ich werde das Gefühl nicht los, dass das ein bewusst taktisches Vorgehen ist.
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