Die Zahl der Saisonkräfte wird jedoch leicht reduziert.
2010 dürfen gleich viele Zuwanderer nach Österreich kommen wie in diesem Jahr. Das schlägt das Innenministerium in der Niederlassungsverordnung vor, die Dienstagabend in Begutachtung geschickt wurde. Demnach sind 8.145 Plätze vorgesehen, der Löwenanteil davon fällt auf die Familienzusammenführung. Sinken wird die Zahl der Saisonkräfte. Nach zuletzt 8.000 Plätzen sind für kommendes Jahr nur noch 7.500 vorgesehen. Ebenso groß ist die Quote für Erntehelfer, die im Vergleich zu 2009 mit ebenfalls 7.500 stabil bleibt.
Rot-Weiß-Rot-Card
Eigentlich sollte die
Niederlassungsverordnung bereits Geschichte sein. Anfang des Jahres hatte
Innenministerin Maria Fekter (V) angekündigt, sie bereits für 2010 durch die
im Regierungsprogramm vereinbarte Rot-Weiß-Rot-Card
zu ersetzen. Da sich die Regierung aber mit den Sozialpartnern bisher auf
kein Modell einigen konnte, wie die Zuwanderung nach einem Punktemodell
gestaltet werden könnte, musste noch einmal die Niederlassungsverordnung zur
Anwendung gebracht werden.
Familiennachzug
Geht es nach den Plänen der Innenministerin,
werden 4.905 Niederlassungsbewilligungen für den Familiennachzug erteilt.
Die zweite größere Gruppe sind die unselbstständigen Schlüsselkräfte mit
2.450 Quotenplätzen. Bei den übrigen Gruppen wie beispielsweise
selbstständigen Schlüsselkräften werden nicht einmal 250 Plätze vorgesehen.
Auch innerhalb der Gruppen verschiebt sich kaum etwas. Die Zahl der Plätze
für Privatiers (235) steigt minimal.
Die meisten Plätze für Zuwanderer sind wie immer in Wien vorgesehen, nämlich 4.160 und damit mehr als die Hälfte des Gesamtkontingents. Auf Platz zwei folgt Oberösterreich mit 950, dahinter Steiermark (800) und Niederösterreich mit 580. Für Tirol sind 480 Plätze reserviert, für Salzburg 465, für Vorarlberg 295. Das deutlich größere Kärnten bekommt nur 240 Plätze, Schlusslicht ist das Burgenland mit 175. Im Regelfall sind diese Zahlen im wesentlichen den Wünschen der Länder entsprechend.
Beschlossen werden muss die Verordnung letztlich vom Hauptausschuss des Nationalrats. In Kraft treten soll sie mit 1. Jänner 2010.