Gerichtsurteil

Raucher müssen im Job Pausen einarbeiten

13.02.2020

In Spanien müssen Rauch- und Kaffeepausen in Zukunft eingearbeitet werden, ansonsten werden die Pausen vom Lohn abgezogen.

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Debatte über Rauchpausen am Arbeitsplatz: In Spanien hat das Höchstgericht nun bestätigt, dass Unternehmen ihren Mitarbeitern Rauch - oder Kaffeepausen von der geleisteten Arbeitszeit abziehen dürfen. Der Grund: Raucher machen öfter Pausen als Nichtraucher und arbeiten somit weniger.

Das Urteil ist im Prozess der Gewerkschaft CCOO gegen das Energieunternehmen Galp gefallen. Der Mineralölkonzern hatte im Vorjahr begonnen, die Arbeitszeiten ihrer Beschäftigten mittelns Check-in-System  zu protokollieren. Dabei ermittelte Galp auch die Rauch- und Kaffeepausen außerhalb des Betriebs – und zog diese von der Arbeitszeit ab.

Die Gewerkschaft zog vor Gericht und blitzte ab: Laut einem existierenden Gesetz hätten Beschäftigte ohne Vereinbarung kein Recht auf bezahlte Rauch-, Kaffee- und Frühstückspausen. Die Gewerkschaft will nun Berufung einlegen.

In Österreich keine einheitliche Regelung

In Österreich wird die Thematik flexibel gehandhabt: Betriebe dürfen selber entscheiden, ob sie ihren Mitarbeitern Rauch- und Kaffeepausen gestatten, obwohl das Arbeitszeitgesetz keinen Anspruch auf Rauchpausen vorsieht.

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