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Signa - Insolvenzentscheidung über Benko verzögert sich bis März
13.02.2024Keine Entscheidung gab es heute über den Insolvenzantrag der Republik gegen Rene Benko persönlich.
Nach dem eingebrachten Insolvenzantrag der Finanzprokuratur als Anwältin der Republik Österreich gegen Signa-Gründer René Benko persönlich ist heute am Landesgericht Innsbruck die sogenannte Insolvenzeröffnungstagsatzung ohne Entscheidung und ohne Benkos Anwesenheit über die Bühne gegangen. Seitens der Parteien seien weitere Unterlagen vorzulegen, hieß es in einer Aussendung des Landesgerichts. Dazu habe der Insolvenzrichter den Parteien eine Frist bis 5. März eingeräumt.
Dann werde das Insolvenzgericht über das Vorliegen der Insolvenzvoraussetzungen zu entscheiden haben, so das Landesgericht. Die nicht öffentliche Verhandlung hatte zuvor rund einer Stunde angedauert. Benko selbst musste nicht anwesend sein und war - wie erwartet - auch nicht erschienen. Weder Insolvenzrichter Hannes Seiser noch die Anwälte Benkos sowie der Vertreter der Finanzprokuratur, Anselm Fuchsbauer, gaben im Anschluss - wie auch zu Beginn der Tagsatzung - Statements ab. Das Medieninteresse am Landesgericht war zwar durchaus vorhanden, aber nicht außergewöhnlich groß, was wohl auch mit dem angenommenen Nicht-Erscheinen Benkos zu tun hatte.
In der Tagsatzung sollte die Sachlage bzw. die Vermögenssituation erörtert werden. Die Benko-Seite werde jedenfalls ein Vermögensbekenntnis ablegen, hatte die APA im Vorfeld erfahren. Letztlich muss festgestellt werden, ob tatsächlich Zahlungsunfähigkeit besteht. Sollte diese nicht gegeben sein, wird der Insolvenzantrag abgewiesen. Der Antrag soll sich einerseits unter anderem darauf stützen, dass der Tiroler Investor im Sanierungsverfahren der Holding seiner Verpflichtung zum Einschuss von 3 Mio. Euro nicht zur Gänze nachgekommen sei. Und zum anderen darauf, dass es offene Forderungen der Finanz gegen ihn gebe.
Der Kreditschutzverband KSV1870 erwartete indes keine rasche Entscheidung. Vielmehr werde eine solche wohl "einige Wochen in Anspruch nehmen", gab Regionalleiter Klaus Schaller in einer Aussendung am Dienstagnachmittag bekannt. Seiser habe als "erfahrener Insolvenzrichter" nun zu beurteilen, ob der Insolvenzgrund "Zahlungsunfähigkeit" tatsächlich vorliege. Dazu habe er eine "beträchtliche Menge an Unterlagen zu sichten und entsprechend zu werten".
Benko müsse "dem Gericht umgehend bescheinigen, dass nur eine Zahlungsstockung vorliegt", sagte indes Gerhard Weinhofer, Geschäftsführer des Gläubigerschutzverbandes Creditreform Österreich, dem "Kurier": "Wenn er das nicht kann, muss das Gericht von einer Insolvenz ausgehen."