ÖSTERREICH

So wurden Missen an Millionäre "vermittelt"

13.12.2007

Eine Niederösterreicherin soll mehr als 100 Missen an Millionäre vermittelt und verkauft haben. Doch ihr Sex-Katalog hatte noch mehr zu bieten.

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© EPA/LEE SANDERS
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Die Schaltzentrale des Sex-Netzwerkes: ein Einfamilienhaus im Bezirk Mistelbach. An den Hebeln des größten Callgirl-Rings der Welt: die 44-jährige Cornelia S., die als mutmaßliche Drahtzieherin wohlbetuchte Kunden aus aller Welt mit Edel-Prostituierten bediente. Wie ÖSTERREICH berichtete, soll die frühere Missen-Macherin die Mädchen vor allem aus dem Model-Business rekrutiert haben. Wobei einige der jungen Schönheitsköniginnen nur unter Psycho-Zwang und körperlicher Gewalt bereit waren, auf den Nobel-Strich zu gehen. Ebenfalls im Sex-Sortiment der Waldviertlerin: Escort-Frauen, Playboy-Schönheiten und Porno-Queens wie etwa Tiffany T.

Hotline
Und so lief eine typische Buchung an der Corne­lia-Hotline ab: Ein reicher Kunde – laut Polizeiakten waren arabische Prinzen, Wirtschaftskapitäne oder einflussreiche Politiker darunter – rief an und wollte fürs Wochenende eine junge Blondine: Nicht mehr als 50 Kilo, nicht älter als 19 und nicht zimperlich, was spezielle Praktiken anging. Daraufhin ging die Niederösterreicherin – manchmal mithilfe ihrer tschechischen Komplizin Irena C. – die Setcards durch oder kontaktierte ihre Franchise-Partner in aller Welt von Südamerika bis Litauen.

Königshaus
Schritt zwei: Aus der Fülle der verfügbaren Mädchen und Frauen, die für den Termin frei waren, konnte sich der Sex-Kunde schließlich seine Wunschkandidatin, bisweilen auch mehrere auf einmal, bestellen. Dann wurde der Treffpunkt fixiert: Meistens ein Fünf-Sterne-Hotel zwischen Amsterdam und Rio, mitunter eine noble Yacht im Mittelmeer oder vielleicht eine Kemenate im Königshaus. Die Kosten für das eindeutige Arrangement: inklusive Business-Class-Flug, Hotelaufenthalt und sonstigen Nebenkosten bis zu 10.000 Euro pro Nacht.

Die Delikte
Weil sich manche fragen, was an diesem Luxus-Escortservice strafbar ist, hier die Anklage: Körperverletzung und Freiheitsentziehung für jene, die Unwillige unter Folter zum Mitmachen zwangen. Für Cornelia S. und ihre Franchise-Partner: Bildung einer kriminellen Organisation, grenzüberschreitender Menschenhandel und schließlich Zuhälterei. Die Kunden kommen ungeschoren davon – außer sie vergnügten sich wissentlich mit Minderjährigen.

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