Der Europäische Gerichtshof (EuGH) urteilt am Donnerstag zu Wolfsabschüssen in Tirol.
Tierschutzorganisationen hatten Beschwerde eingelegt, nachdem die Tiroler Landesregierung 2022 einen Wolf per Bescheid zum Abschuss freigab. Die Richter in Luxemburg müssen die Frage beantworten, ob es dem Gleichheitsgrundsatz widerspricht, dass Wölfe in einigen europäischen Ländern vom strengen Schutzregime der Flora-Fauna-Habitat (FFH)-Richtlinie ausgenommen sind, in Österreich aber nicht.
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Das Tiroler Landesverwaltungsgericht (LVwG), das mit dem Streit zwischen Tierschützern und Landesregierung befasst ist, war vor über einem Jahr mit vier Fragen zur Auslegung des EU-Rechts an den EuGH herangetreten. Neben dem Gleichheitsgrundsatz geht es auch um die Frage, was zum "natürlichen Verbreitungsgebiet" der Wölfe zählt, was alles zu den Wolfsschäden gezählt werden darf und welche Alternativen zum Abschuss zumutbar sind.
ÖVP und SPÖ zeigen sich gelassen
Die Tiroler Landesregierung aus ÖVP und SPÖ zeigte sich im Vorfeld jedenfalls gelassen. Man ging auf APA-Anfrage von "keinen unmittelbaren gravierenden Auswirkungen auf die derzeitige Praxis" aus. Ausgangspunkt des Vorabentscheidungsverfahrens sei ein "gesetzlicher Rahmen, der überholt ist", spielte man auf inzwischen mehrfache Novellierungen des Tiroler Jagdgesetzes an - und dabei vor allem darauf, dass Wölfe mittlerweile nicht mehr per Bescheid, sondern nach Verordnungen basierend auf "sauberen Rechtsgrundlagen und Fachgutachten" abgeschossen werden.