Überraschend mildes Urteil in der Prügel-Affäre um vier Elite-Polizisten. Die Männer hatten einen Schubhäftling gequält und schwer verletzt.
Nach der Einvernahme der Beschuldigten am ersten Prozesstag, kam Donnerstag Bakary J. zu Wort. Der 33-jährige Gambier war von den Polizisten nach einem misslungenen Abschiebeversuch in eine leerstehende Lagerhalle verschleppt worden. Vor Richter Thomas Schrammel schilderte er die Minuten in Todesangst: „Sie schlugen mich zu Boden, traten mit den schweren Stiefeln auf mich ein und brüllten, ich werde sterben.“
Die Gerichtsgutachterin stellte Blutergüsse, Schürfwunden und Brüche im Gesichtschädel fest. Verletzungen, wie sie durch massive Schläge entstehen.Bakary J. hat ebenso ein schweres Trauma erlitten.
Das rechtskräftige Urteil für die drei Haupttäter, die sich schuldig bekannt hatten: acht Monate bedingte Haft. Ein vierter Polizist, der nicht eingriff, bekam sechs Monate.
„Man muss vertrauen können, nicht verprügelt zu werden, wenn man mit der Polizei zu tun hat“, rügte der Richter die Beamten. Bakary J.s Anwalt Phillip Bischof ist über das milde Urteil „sehr verwundert“.
Die Polizisten wurden gleichsam nebenbei zu einer Schmerzengeldzahlung an Bakary J. in der Höhe von 3000 Euro verurteilt. Amnesty International kritisierte : „Folter ist in Österreich wohl ein Kavaliersdelikt.“
Prokop will Strafenkatalog überarbeiten
Innenministerin Liese Prokop (ÖVP) spricht sich angesichts der Kritik an den milden Strafen für jene vier Polizisten, die den Schubhäftling Bakary J. verprügelt und verletzt haben, für eine Überarbeitung des Strafenkataloges aus. "Ich glaube, dass der Katalog überdacht werden muss, dass tatsächlich strafbare Handlungen wirklich bestraft werden und lässige Handlungen nicht in diesem Ausmaß. Ich bin sofort dafür, dass man das überarbeitet, aber in dem konkreten Fall hat das Gericht entschieden" , sagte Prokop am Donnerstag.
Keine offizielle Entschuldigung
Eine offizielle Entschuldigung bei Bakary J. lehnt die Ministerin allerdings ab: "Man muss schon auch klar sehen, dass dieser Mann wegen eines schweren Drogendelikts bestraft war. " Dennoch seien die Handlungen der Beamten abzulehnen und die verurteilten Polizisten würden - unabhängig vom Disziplinarverfahren - "sicherlich nicht" wieder bei Abschiebungen eingesetzt.
Abschiebung noch offen
Ob Bakary J. nach dem abgeschlossenen Prozess nun abgeschoben werden soll, wird laut Prokop "zu prüfen sein ". Schließlich bestehe weiterhin ein Aufenthaltsverbot für den Gambier.