Top-Jurist sagt

Wahl-Anfechtung hat gute Chancen

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Fliegt das BZÖ doch noch aus dem Nationalrat? Spitzen-Jurist Mayer hält eine Wahlanfechtung für "vielversprechend".

Die Bundeswahlbehörde entscheidet heute, Freitag, über das endgültige Wahlergebnis - danach sind Einsprüche gegen das Ergebnis möglich. Zumindest im Fall des BZÖ (Stichwort: "Liste Jörg Haider" statt " Liste Westenthaler") hätte eine Berufung beim Verfassungsgerichtshof gute Chancen, sagt der Verfassungsjurist Heinz Mayer. Grund ist ein Präzedenzfall aus dem Jahr 1924. Schon damals hatte der VfGH entschieden, dass die Stimmen einer Partei, die unter verschiedenen Listennamen kandidierte, nicht addiert werden dürfen.

BZÖ wackelt
Zur Erinnerung: Die Orangen sind in acht Bundesländern als "Die Freiheitlichen - Liste Westentahler - BZÖ " angetreten, nur in Kärnten lautete die Listenbezeichnung "Die Freiheitlichen in Kärnten - Liste Jörg Haider - BZÖ". Den Einzug in den Nationalrat hat das BZÖ allerdings nur geschafft, weil das extrem starke Kärntner Ergebnis das schwache Abschneiden auf Bundesebene wettgemacht hat. Ohne die Kärntner Stimmen wäre das BZÖ nicht im Nationalrat vertreten.

Paragraf 106
Mayer geht jedoch davon aus, dass die Bundeswahlbehörde die Stimmen der Kärntner Orangen nicht mit jenen auf Bundesebene hätte addieren dürfen. Grund: In Paragraf 106 der Nationalrats-Wahlordnung ist geregelt, dass auf Bundes- und Landeswahlvorschlägen Parteien "derselben Parteibezeichnung" kandidieren müssen.

Präzedenz-Urteil aus 1924
Unterstützt sieht Mayer seine Meinung durch ein Urteil des Verfassungsgerichtshofes aus 1924. Betroffen war der "Landbund", der 1923 in einer Wahlgemeinschaft mit der Großdeutschen Volkspartei angetreten war. Während die Partei im Burgenland als "Burgenländischer Bauernbund (Landbund für Österreich) " auf dem Stimmzettel stand, kandidierte sie in Rest-Österreich als " Landbund für Österreich". Die Wahlbehörde untersagte damals die Addition der Stimmen beider Listen. Der Verfassungsgerichtshof bestätigte diese Vorgehensweise.

Kärntner Stimmen weg
Für Mayer ist damit klar, dass das BZÖ auch die Kärntner Stimmen verlieren müsste. Zumindest würde das der bisherigen Linie des Verfassungsgerichtshofes entsprechen, Wahlordnungen " strikt nach ihrem Wortlaut auszulegen, um Manipulationen zu verhindern", sagt Mayer. Voraussetzung wäre allerdings ein Einspruch einer wahlwerbenden Partei gegen das Ergebnis. Die Einspruchsfrist beträgt vier Wochen ab Veröffentlichung des Wahlergebnisses an der Amtstafel des Innenministeriums.

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