Keine Tantiemen
Wut-Wirtin: Strafe, weil sie Musik spielte
18.01.2024Wieder ist diese Wirtin aus Linz in den Schlagzeilen. Diesmal müsste sie 240 Euro Strafe zahlen.
Diese Wirtin erlangte bereits während der Pandemie bundesweite Berühmtheit: Sie sperrte damals ihre Bar in der Linzer Innenstadt trotz Lockdowns und einer Strafandrohung von 30.000 Euro auf.
Jetzt stand sie wegen eines anderen Delikts vor Gericht. Weil die Frau in ihren Lokalen Musik spielte, obwohl sie keinen aufrechten Vertrag mit der AKM (Autoren, Komponisten und Musikverleger) hatte, ist die oberösterreichische Wirtin heute in Linz zu einer Geldstrafe von 240 Euro verurteilt worden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Privatklage in Linz
Die Frau soll im Februar 2022 in ihrem Cafe und im Dezember des Vorjahres in ihrem neuen Gasthaus im Bezirk Urfahr-Umgebung Musik abgespielt haben. Mitarbeiter der AKM bekamen das bei Kontrollbesuchen mit. Da die Gastronomin keinen Vertrag mit der Musik-Verwertungsgesellschaft, sondern wegen ausbleibender Zahlungen sogar ein "Musikverbot" hatte, zog die AKM mit einer Privatanklage vor das Landesgericht Linz.
"Wir haben keine Musikanlage"
Die Angeklagte bekannte sich teilweise schuldig. Bei dem Vorfall im Februar 2022 sei sie nicht anwesend gewesen, es sei aber wohl Musik von Angestellten gespielt worden. Ihr sei klar, dass dies in ihre Verantwortung falle, meinte sie sinngemäß. Den zweiten Zwischenfall, der ihr neues Lokal betrifft, stritt sie aber vehement ab: "Wir haben gar keine Musikanlage", beteuerte sie. Es handle sich um ein "Bauerngasthaus", da sei Beschallung ohnehin unpassend. Es könne höchstens sein, dass jemand Musik über ein Handy abgespielt habe.
Das Gericht verurteilte die Angeklagte wegen Verstößen gegen das Urheberrechtsgesetz zu 60 Tagessätzen a vier Euro, also in Summe 240 Euro. Zudem darf die AKM das Urteil auf ihre Kosten veröffentlichen. Weil die Frau bisher unbescholten und teilweise geständig war, fiel das Urteil sehr milde aus. Beide Seiten erbaten sich Bedenkzeit. Die Wirtin deutete aber an, dass sie den Spruch akzeptieren werde: "Ich will, dass das endlich vorbei ist."